Wissenschaftler
empfiehlt mehr gemeinnützige Arbeit
"Hartz IV" ermöglicht kostengünstigen
Ersatz für den Zivildienst
Im Hinblick auf die aktuell diskutierte Abschaffung des Zivildienstes
bis 2008 legt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und
Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
in einer Konzeptstudie dar, dass die neuen gesetzlichen Regelungen
zur Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe neue Möglichkeiten
eröffnen, bisherige Zivildienstplätze kostengünstig
aus dem Kreis der Empfänger des neuen Arbeitslosengeldes II
zu besetzen. Denn: Voraussichtlich wird es auch bis 2008 noch weit
über eine Million Empfänger des Arbeitslosengeldes II
geben.
Prof. Scherl
zeigt dazu drei unterschiedliche Möglichkeiten auf: Erstens
die Umwandlung von Zivildienstplätzen in "Midi-Jobs"
für Arbeitslose. Zweitens die Besetzung von Zivildienstplätzen
mit Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen zu etwa gleich bleibenden
Kosten. Prof. Scherl empfiehlt jedoch eine dritte Variante: die
nach dem neuen 2. Band des Sozialgesetzbuches (SGB II) mögliche
Verpflichtung von Leistungsempfängern, die sonst keine Arbeit
finden können, zu gemein-nütziger Arbeit im Rahmen sozialrechtlicher
Dienstverhältnisse. Diese dritte Variante entspräche dem
angloamerikanischen "Workfare"-Konzept, das neben einer
äußerst kostengünstigen Erledigung sozialer Dienste
noch weitere arbeitsmarktpolitische Vorteile verspricht. Vor allem
kann davon auf längere Sicht auch eine Zunahme der Beschäftigung
auf dem regulären Arbeitsmarkt, insbesondere im Niedriglohnbereich,
erwartet werden, wie es Prof. Scherl in seinem Beitrag darlegt.
In seiner Konzeptstudie
skizziert Prof. Scherl dazu praktikable Ausgestaltungsvorschläge.
Weil viele bisherige Zivildienstplätze besondere Anforderungen
an die Arbeitsmotivation und die charakterliche Eignung der dort
einzusetzenden Personen stellen, wie z.B. Helferdienste in der Kranken-
und Altenpflege, könnten sie bei einer Verpflichtung von Arbeitslosen
zu gemeinnütziger Arbeit nur als "Wahlbereich" angeboten
werden. Dort wäre auch den "Arbeitgebern" die Möglichkeit
einzuräumen, ihre Mitarbeiter selbst auszuwählen. Zur
konsequenten Umsetzung des Workfare-Konzeptes sollte es daneben
noch viele weitere Gelegenheiten zu gemeinnütziger Arbeit in
einem "Zuteilungsbereich" geben, zu denen Dienstverpflichtete,
die nicht im "Wahlbereich" arbeiten wollen oder können,
zugeteilt werden können: z. B. zur Straßenreinigung und
Parkpflege unter kommunaler Regie. Für die Umsetzung dieser
Vorschläge böte die im Vermittlungsausschuss in das SGB
II eingefügte "Option kommunaler Trägerschaft"
günstige Voraussetzungen.
Unter dem Titel
"Workfare statt Zivildienst: eine beschäftigungspolitische
Chance" steht eine Kurzfassung der Studie (10 Seiten, mit einer
vorausgestellten Zusammenfassung in 5 Thesen) im Internet als pdf-Datei
zum Download zur Verfügung: www.sozialpolitik.wiso.uni-erlangen.de/down/workfare.pdf
Weitere Informationen
Prof. Dr. Hermann Scherl
Tel: 0911/5302-640
E-Mail: scherl@wiso.uni-erlangen.de
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