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Vortrag
an der Juristischen Fakultät
Feministische Rechtswissenschaft
Um den Anspruch der Rechtswissenschaft auf Objektivität und
Neutralität und den Beitrag, den ein feministischer Ansatz
zu dessen Erfüllung liefern kann, geht es in einem Vortrag
an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg
am Donnerstag, 27. November 2003. Ulrike Lembke von der Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Greifswald spricht über „Stand und Gegenstand feministischer
Rechtswissenschaft“. Der Vortrag findet im Sitzungszimmer
der Fakultät, Raum JDC 0.283, Schillerstraße 1 in Erlangen
statt; Beginn ist um 18.15 Uhr.
Feministische
Rechtswissenschaft sei nicht mehr als Rechtspolitik, lautet ein
altes Vorurteil. Nahrung bezieht diese Einschätzung daraus,
dass neue Gesetze, die das Verhältnis der Geschlechter betreffen,
als Antwort auf Forderungen der Frauenbewegung verstanden werden
können. Demgegenüber greift der Vortrag den zentralen
Gegenstand der feministischen Rechtswissenschaft auf: das Subjekt
im Recht. Es wird nachgewiesen, dass das autonome Rechtssubjekt
ein Konstrukt des 18. Jahrhunderts ist, dem als Nebenprodukt zwangsläufig
die abhängige (Ehe-)Frau zugeordnet ist. Die Gegenüberstellung
von öffentlicher und privater Sphäre einschließlich
ihrer geschlechtlichen Zuschreibungen hat das juristische Denken
ebenfalls seit der Aufklärung bestimmt. So lässt die traditionelle
Jurisprudenz eine Ideologieanfälligkeit erkennen, der die feministische
Rechtswissenschaft entgegenwirken kann.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Matthias
Jestaedt
Lehrstuhl für
Öffentliches Recht
Tel.: 09131/85 -22820
Matthias.Jestaedt@jura.uni-erlangen.de |