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vortrag an der juristischen fakultät
 

Vortrag an der Juristischen Fakultät
Feministische Rechtswissenschaft

Um den Anspruch der Rechtswissenschaft auf Objektivität und Neutralität und den Beitrag, den ein feministischer Ansatz zu dessen Erfüllung liefern kann, geht es in einem Vortrag an der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg am Donnerstag, 27. November 2003. Ulrike Lembke von der Ernst-Moritz-Arndt-Universität Greifswald spricht über „Stand und Gegenstand feministischer Rechtswissenschaft“. Der Vortrag findet im Sitzungszimmer der Fakultät, Raum JDC 0.283, Schillerstraße 1 in Erlangen statt; Beginn ist um 18.15 Uhr.

Feministische Rechtswissenschaft sei nicht mehr als Rechtspolitik, lautet ein altes Vorurteil. Nahrung bezieht diese Einschätzung daraus, dass neue Gesetze, die das Verhältnis der Geschlechter betreffen, als Antwort auf Forderungen der Frauenbewegung verstanden werden können. Demgegenüber greift der Vortrag den zentralen Gegenstand der feministischen Rechtswissenschaft auf: das Subjekt im Recht. Es wird nachgewiesen, dass das autonome Rechtssubjekt ein Konstrukt des 18. Jahrhunderts ist, dem als Nebenprodukt zwangsläufig die abhängige (Ehe-)Frau zugeordnet ist. Die Gegenüberstellung von öffentlicher und privater Sphäre einschließlich ihrer geschlechtlichen Zuschreibungen hat das juristische Denken ebenfalls seit der Aufklärung bestimmt. So lässt die traditionelle Jurisprudenz eine Ideologieanfälligkeit erkennen, der die feministische Rechtswissenschaft entgegenwirken kann.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Matthias Jestaedt
Lehrstuhl für
Öffentliches Recht
Tel.: 09131/85 -22820
Matthias.Jestaedt@jura.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr.3390 vom 20.11.2003

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