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Juristische Fakultät
Ehrendoktorwürde an Prof. Georgios Mitsopoulos

Mit der Ehrendoktorwürde der Juristischen Fakultät wird der Zivilprozessrechtler und frühere griechische Innenminister Prof. Dr. Georgios Mitsopoulos ausgezeichnet. Dekan Prof. Dr. Reinhard Greger übergibt die Urkunde am Mittwoch, 8. Oktober 2003, 17.15 Uhr, im Rahmen einer Feierstunde (Wassersaal der Orangerie, Schlossgarten 1, 91054 Erlangen).

Georgios Mitsopoulos, geboren 1912 in Trikala (Thessalonien), studierte Rechtswissenschaften an der Universität Athen und verschiedenen deutschen und italienischen Universitäten. Von 1938 an war er vierzig Jahre lang in verschiedenen Funktionen in der Rechtsabteilung der Nationalbank von Griechenland tätig, zuletzt als deren Leiter. 1947 wurde er mit einer Arbeit über die Feststellungsklage an der Universität Athen promoviert, 1952 auf der Grundlage einer Monographie über die Glaubhaftmachung im Zivilprozess habilitiert. Von 1969 bis zu seiner Emeritierung 1980 war er ordentlicher Professor am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht an der Universität Athen, der er von 1975 bis 1976 auch als Rektor vorstand. Auch in der Politik durchlief Prof. Mitsopoulos eine erfolgreiche Laufbahn. So war er 1950 Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, 1977 Innenminister.

Die Forschungsinteressen von Prof. Mitsopoulos sind vor allem auf die Institutionen des Verfahrensrechts in ihrer geschichtlichen Dimension, die Rechtsphilosophie und die Rechtsvergleichung gerichtet. Hieraus entstanden zahlreiche Veröffentlichungen, insbesondere auf dem Gebiet des griechischen Verfahrensrechts. Für seine Forschungsleistungen wurde er 1993 von der Juristischen Fakultät der Universität Thessaloniki mit der Ehrendoktorwürde ausgezeichnet.

Seit 1987 ist er Ordentliches Mitglied der Athener Akademie der Wissenschaften und Präsident des Vereins der Griechischen Prozessualisten. Weiterhin ist und war sein Rat in verschiedenen juristischen Gremien geschätzt. So wirkte er von 1955 bis 1964 unter anderem im Revisionsausschuss zur Schaffung des griechischen Zivilprozessgesetzbuches.

Im Rahmen der Promotionsfeier wird Dr. Christoph Tangermann der Dr. Alfred und Ida Marie Siemens-Preis verliehen. Er erhält diese Auszeichnung für seine bei Prof. Christoph Hillgruber, der inzwischen Bonn lehrt, angefertigte Dissertation „Die völkerrechtliche Immunität von Staatsoberhäuptern - Grundlagen und Grenzen“. Zur Erarbeitung des aktuellen Problems der Immunität von Staatsoberhäuptern (zum Beispiel im Fall Pinochet) greift Tangermann auf historische Quellen bis ins Mittelalter zurück und führt die rechtsdogmatischen Erkenntnisse durch die Staatenpraxis der letzten Jahrzehnte fort.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Reinhard Greger
Dekan der Juristischen Fakultät

Tel.: 09131/85 -29397

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr.3315 vom 02.10.2003

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