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berufsorientierte juristenausbildung
 

Grundlegende Neuerungen zum Jurastudium ab Wintersemester
Berufsorientierte Juristenausbildung

Beim Studium der Rechtswissenschaft ergeben sich ab dem kommenden Wintersemester grundlegende Veränderungen. Zu diesem Zeitpunkt tritt die im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedete Reform der Juristenausbildung in Kraft. Wichtigstes Ziel der Reform ist es, die künftigen Juristen - unter Beibehaltung der wissenschaftlichen Ausrichtung des Studiums - noch besser auf ihre künftigen beruflichen Aufgaben vorzubereiten
.

Die Wissenschaftlichkeit des Studiums wird dadurch gefördert, dass ein wesentlicher Teil der Abschlussprüfung, des bisherigen "Staatsexamens", auf die Universitäten verlagert wird. Die Studierenden können einen "Schwerpunktbereich" auswählen, in dem sie sich zusätzlich zum juristischen Pflichtstudium vertieft in einen Rechtsbereich samt seiner internationalen und interdisziplinären Bezüge einarbeiten. In diesem Schwerpunktbereich verfassen die Studierenden eine wissenschaftliche Studienarbeit, deren Bewertung maßgeblich in die Examensnote eingeht.

Die Erlanger Juristische Fakultät wird ihren Studierenden die Wahl zwischen sechs Schwerpunktbereichen eröffnen, die von Wirtschaftsrecht, Internationalen und Europäischen Recht, Unternehmens- und Arbeitsordnung, über Staat und Verwaltung sowie Kriminalwissenschaften bis zu den Grundlagen des Rechts reichen. Innerhalb dieser Schwerpunkte wird den Studierenden die Möglichkeit zu einer weiteren Differenzierung, entsprechend dem jeweiligen Interessen, geboten.

Die Beherrschung einer Fremdsprache ist heutzutage unerlässliche Voraussetzung für qualifizierte Tätigkeiten in der Rechtspraxis. Die Reform führt daher einen obligatorischen Fachsprachunterricht für alle Jura-Studierenden ein. In Erlangen bietet die Juristische Fakultät gemeinsam mit dem Sprachenzentrum der Universität ein breites Ausbildungsprogramm an. Ausländische Juristen führen in Recht und Sprache ihrer Heimatländer ein. Darüber hinaus wird die Möglichkeit des Erwerbs von Zertifikaten geboten, mit denen der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere, etwa als international tätiger Rechtsanwalt, gelegt werden kann.

Schließlich werden die künftigen Juristinnen und Juristen auch stärker als bisher auf die Rechtsberatung und Rechtsgestaltung vorbereitet. Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Kommunikation und Konfliktbewältigung werden künftig bereits während des Studiums vermittelt. In Erlangen werden daher bereits ab dem kommenden Wintersemester zusätzliche Kurse zur Vertragsgestaltung und zur Streitschlichtung im Lehrprogramm stehen. Wer sich auf eine Tätigkeit als Strafverteidiger, Mediator oder Wirtschaftsjurist vorbereiten möchte, wird hierzu im künftigen Lehrprogramm der Erlanger Juristenfakultät reichlich Gelegenheit finden. Durch ein neues Institut für Anwaltsrecht und Anwaltspraxis werden noch stärker als bisher praktisch tätige Juristen ihre Erfahrungen in die universitäre Lehre einbringen.

Das anspruchsvollere, betreuungsintensivere Lehrprogramm macht es erforderlich, die Studierendenzahl zu begrenzen. Aus diesem Grund gilt in Erlangen, wie an fast allen juristischen Fakultäten, ab dem kommenden Wintersemester eine Zulassungsbeschränkung. Wer ab kommenden Wintersemester Jura studieren möchte, muss bis zum 15. Juli 2003 einen Zulassungsantrag bei der Universität stellen. Alles nähere hierzu sowie zum Jurastudium in Erlangen allgemein findet man auf der Homepage der Fakultät www.jura.uni-erlangen.de.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Reinhard Greger
Tel.: 09131/85 -22230
dekanat@jura.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr.3221 vom 01.04.2003

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