Grundlegende
Neuerungen zum Jurastudium ab Wintersemester
Berufsorientierte Juristenausbildung
Beim Studium der Rechtswissenschaft ergeben sich ab dem kommenden
Wintersemester grundlegende Veränderungen. Zu diesem Zeitpunkt
tritt die im letzten Jahr vom Bundestag verabschiedete Reform der
Juristenausbildung in Kraft. Wichtigstes Ziel der Reform ist es,
die künftigen Juristen - unter Beibehaltung der wissenschaftlichen
Ausrichtung des Studiums - noch besser auf ihre künftigen beruflichen
Aufgaben vorzubereiten.
Die Wissenschaftlichkeit
des Studiums wird dadurch gefördert, dass ein wesentlicher
Teil der Abschlussprüfung, des bisherigen "Staatsexamens",
auf die Universitäten verlagert wird. Die Studierenden können
einen "Schwerpunktbereich" auswählen, in dem sie
sich zusätzlich zum juristischen Pflichtstudium vertieft in
einen Rechtsbereich samt seiner internationalen und interdisziplinären
Bezüge einarbeiten. In diesem Schwerpunktbereich verfassen
die Studierenden eine wissenschaftliche Studienarbeit, deren Bewertung
maßgeblich in die Examensnote eingeht.
Die Erlanger
Juristische Fakultät wird ihren Studierenden die Wahl zwischen
sechs Schwerpunktbereichen eröffnen, die von Wirtschaftsrecht,
Internationalen und Europäischen Recht, Unternehmens- und Arbeitsordnung,
über Staat und Verwaltung sowie Kriminalwissenschaften bis
zu den Grundlagen des Rechts reichen. Innerhalb dieser Schwerpunkte
wird den Studierenden die Möglichkeit zu einer weiteren Differenzierung,
entsprechend dem jeweiligen Interessen, geboten.
Die Beherrschung
einer Fremdsprache ist heutzutage unerlässliche Voraussetzung
für qualifizierte Tätigkeiten in der Rechtspraxis. Die
Reform führt daher einen obligatorischen Fachsprachunterricht
für alle Jura-Studierenden ein. In Erlangen bietet die Juristische
Fakultät gemeinsam mit dem Sprachenzentrum der Universität
ein breites Ausbildungsprogramm an. Ausländische Juristen führen
in Recht und Sprache ihrer Heimatländer ein. Darüber hinaus
wird die Möglichkeit des Erwerbs von Zertifikaten geboten,
mit denen der Grundstein für eine erfolgreiche Karriere, etwa
als international tätiger Rechtsanwalt, gelegt werden kann.
Schließlich
werden die künftigen Juristinnen und Juristen auch stärker
als bisher auf die Rechtsberatung und Rechtsgestaltung vorbereitet.
Schlüsselqualifikationen wie Rhetorik, Kommunikation und Konfliktbewältigung
werden künftig bereits während des Studiums vermittelt.
In Erlangen werden daher bereits ab dem kommenden Wintersemester
zusätzliche Kurse zur Vertragsgestaltung und zur Streitschlichtung
im Lehrprogramm stehen. Wer sich auf eine Tätigkeit als Strafverteidiger,
Mediator oder Wirtschaftsjurist vorbereiten möchte, wird hierzu
im künftigen Lehrprogramm der Erlanger Juristenfakultät
reichlich Gelegenheit finden. Durch ein neues Institut für
Anwaltsrecht und Anwaltspraxis werden noch stärker als bisher
praktisch tätige Juristen ihre Erfahrungen in die universitäre
Lehre einbringen.
Das anspruchsvollere,
betreuungsintensivere Lehrprogramm macht es erforderlich, die Studierendenzahl
zu begrenzen. Aus diesem Grund gilt in Erlangen, wie an fast allen
juristischen Fakultäten, ab dem kommenden Wintersemester eine
Zulassungsbeschränkung. Wer ab kommenden Wintersemester Jura
studieren möchte, muss bis zum 15. Juli 2003 einen Zulassungsantrag
bei der Universität stellen. Alles nähere hierzu sowie
zum Jurastudium in Erlangen allgemein findet man auf der Homepage
der Fakultät www.jura.uni-erlangen.de.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Reinhard
Greger
Tel.: 09131/85 -22230
dekanat@jura.uni-erlangen.de |