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Unter dem wachsamen Blick der Apostelfürsten

(3) Bleibulle an Seidenschnur,
Urkunde Papst Eugens III. (1146).
Staatsarchiv Bamberg (StABa),
Bamberger Urkunden (BU) 236

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Seit mehr als 1000 Jahren blicken die Apostelfürsten Petrus und Paulus den Betrachtern feierlicher päpstlicher Urkunden entgegen (1). Die Bleisiegel mit ihrem Bild dienen als Beglaubigungsmittel von Rechtsdokumenten der Päpste, die diesen Siegeltyp seit Papst Paschalis II. bis heute konsequent verwenden. Kirchliches Kontinuitätsbewusstsein und das bis heute diskutierte römische Prinzip der apostolischen Nachfolge werden auf diese Weise ins Bild gesetzt. Der in einer Abkürzung benannte „S(anctus) Pe(trus)“ wird traditio­nell mit kurzgelockten Haaren dargestellt, während „S(anctus) Pa(ulus)“ gewelltes Haar trägt, wie es in der Umzeichnung (2) deutlich zu sehen ist. Der schlichte Namenszug eines Papstes ziert die Rückseite des Bleisiegels.Bei seinem Tod wird die Stempelseite vernichtet, doch die Vorderseite mit dem Abbild der beiden in Rom hingerichteten Apostelfürsten bleibt in Gebrauch und wird nur im Falle einer Beschädigung ersetzt. Für die Internationale Papsturkundenforschung am Lehrstuhl für Geschichte des Mittelalters von Prof. Dr. Klaus Herbers bilden die kurialen Dokumente von Petrus bis zum Jahr 1198 das zentrale Quellenmaterial, welches in Grundlagenarbeit für die Geschichtswissenschaft erschlossen wird. An den Originalen lässt sich der Rang des Stückes ablesen. Einfachere Schriftstücke ergingen in schlichter Briefform, die wichtigsten Urkunden erhielten Blei- oder Goldsiegel, deren Befestigung an einer Hanf- oder einer Seidenschnur ebenfalls die unterschiedliche Bedeutung des Rechtsakts sichtbar machte. Hier handelt es sich um die Heiligsprechung Kaiser Heinrichs II. durch Papst Eugen III. 1146 auf Wunsch der Bamberger Kirche (3).

 

 

uni | mediendienst | aktuell Nr. 1 /2007 vom 8.1.2007


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