Senat verabschiedet Stellungnahme der FAU zur Novellierung des Bayerischen Hochschulgesetzes

Änderungswünsche zum Gesetzentwurf

 
Der Senat der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig eine Stellungnahme zur Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Er begrüßt, daß mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung der Versuch unternommen wird, die Autonomie der Hochschulen sowie ihre Handlungsfähigkeit und Innovationskraft zu stärken. Der Senat hofft, daß die von der Staatsregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung der Hochschulhaushalte und zur Deregulierung allgemeiner Verwaltungsvorschriften rasch und umfassend realisiert und so den Hochschulen Handlungsspielraum verschaffen werden.
 
Der Senat konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf zentrale Punkte, ohne eine umfassende Detailkritik einzelner Bestimmungen vorzulegen, wozu schon aufgrund der außergewöhnlich engen zeitlichen Begrenzung keine Möglichkeit bestand. Er bedauerte, diese Stellungnahme ohne Berücksichtigung der z.T. intensiven Diskussionen innerhalb der Fakultäten abgeben zu müssen und macht deshalb nur zu einigen wesentlichen Kernbereichen Aussagen. Dazu gehören vor allem Äußerungen zu Hochschulrat, Hochschulleitung, Senat, Studiendekan, Lehrevaluation, Zweitstudiengebühren sowie leistungsbezogener Mittelverteilung.
 
 
Grundsätzliche Bedenken gegen den Hochschulrat
 
Grundsätzliche Bedenken äußert der Erlanger Senat zum geplanten neuen Hochschulrat nach amerikanischem Vorbild. Er hält den Hochschulrat aufgrund seiner Bestellung, Zusammensetzung und Kompetenzzuweisung für systemwidrig und mit den traditionellen deutschen Universitätsstrukturen nicht vereinbar. Unklar sei die Legitimationsbasis für die externen Mitglieder des Hochschulrates, wem gegenüber diese Mitglieder für ihre Entscheidungen verantwortlich sind. Bezweifelt wird vom Senat auch, ob die Mitglieder des Hochschulrates überhaupt in der Lage sind, fundierte Entscheidungen treffen zu können, da sie durch ihre starke berufliche Belastung zwangsläufig nicht umfassend informiert sein können. Der Senat der FAU lehnt aus diesen Gründen die Einrichtung eines Hochschulrates ab, macht jedoch im Sinne konstruktiver Kritik gleichzeitig Änderungsvorschläge, falls der Gesetzgeber dennoch am Hochschulrat festhält.
 
So wünscht der Senat der FAU, daß die Mitglieder des Hochschulrates im Einvernehmen mit dem Senat von der Hochschulleitung vorgeschlagen werden sollen. Außerdem sollte die Hochschulleitung gegenüber dem Senat verpflichtet sein, über Grundsatzentscheidungen des Hochschulrates zu berichten. Kommt es zwischen Senat und Hochschulrat zu Konflikten, sollten diese - so der Vorschlag des FAU-Senates - gemeinsam beraten werden.
 
 
Erweiterte Kompetenzen für die Hochschulleitung
 
Der Senat hält ein Leitungsgremium für die Hochschule mit erweiterten Kompetenzen und einer sechsjährigen Amtszeit des Vorsitzenden grundsätzlich für angemessen. Bedenken gibt es allerdings bei einzelnen Regelungen. So stößt auf Kritik, daß der Senat über Stellen- und Mittelverteilung nicht mehr entscheiden soll. Die gänzliche Verlagerung dieser Kompetenz auf Hochschulleitung und Hochschulrat schaffe ein Ungleichgewicht zwischen Senat und Hochschulleitung. Der Senat will künftig jedenfalls noch über Grundsatzfragen des Haushaltsvollzugs und über Grundprinzipien der Mittelverteilung mitbestimmen.
 
Positiv bewertete der FAU-Senat die generelle Einrichtung von Studiendekanen, auch wenn vor einer Überforderung dieses Amtes gewarnt wird. Für prinzipiell sinnvoll hält der Erlanger Senat Lehrevaluationen, die auch studentische Bewertungen mit berücksichtigen. Allerdings dürfen dabei die grundgesetzlich gesicherte Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet werden. Der Senat plädiert vor allem aus Kosten- und Zeitgründen dafür, studentische Lehrbewertungen nicht jedes Jahr flächendeckend vorzuschreiben. Für die anfallenden Kosten für Studiendekane und Lehrevaluationen müssen nach Ansicht des Senates zusätzlich ausreichend Mittel bereitgestellt werden.
 
Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Studiengebühren für ein Zweitstudium lehnt der Erlanger Senat aus praktischen Gründen ab. Er ist der Ansicht, daß der Verwaltungsaufwand etwaige wirtschaftliche Vorteile aus dem Gebührenaufkommen aufzehren wird. Ein Zweitstudium kann gerade in Zeiten, in denen Absolventen nicht unmittelbar einen angemessenen Arbeitsplatz finden, ein sinnvoller Ausweg sein, auch wenn sich nicht ausschließen läßt, daß es im Einzelfall vorwiegend der Sicherung sozialer Vorteile dient.
 
Für unerläßlich hält es der Senat, daß im Vorgriff auf zu erwartende Änderungen des Bundeshochschulgesetzes bereits jetzt in das Bayerische Hochschulgesetz die Möglichkeit aufgenommen wird, künftig an bayerischen Hochschulen ausländische akademische Grade erwerben sowie studienbegleitende Prüfungen ablegen zu können.
Mediendienst AKTUELL Nr. 1528 vom 01.08.997

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Stand 04.08.1997