Einschneidende Änderungen für Doktoranden

Drei Jahre Zeit zur Promotion

 
Mit der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes vom August 1998 haben sich für Promovierende einschneidende Änderungen ergeben. Der Gesetzgeber hat die Dauer für die Einschreibung im Promotionsstudium auf längstens drei Jahre beschränkt. Im Vorfeld der Beratungen hat die Universität Erlangen-Nürnberg besonders auch im Hinblick auf die straffe Handhabung dieser Einschreibungen energischen, wenn auch vergeblichen Widerstand gegen diese Änderung geleistet. Die neue Promotionsregelung wird für die Universität Erlangen-Nürnberg zur Folge haben, daß zum Sommersemester etwa 500 Promovenden nicht mehr länger immatrikuliert sein können.
 
Rund 10 Prozent der Betroffenen haben zumeist aus sozialen Gründen einen Antrag auf Fortbestand der Immatrikulation gestellt. In einigen Fällen, z. B. wenn laufende Stipendien die Einschreibung erzwingen oder bei Ausländern erhebliche Zeitverluste durch zusätzliche Auflagen zur Aufwertung des ausländischen Studienabschlusses eingetreten sind, werden diese Anträge genehmigt werden können.
 
Für die große Masse der Betroffenen wird die Exmatrikulation jedoch zwangsläufig durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet keine Behinderung der Promotion. Auch bisher schon wurde ein Gutteil der Promotionen ohne formale Einschreibung durchgeführt, ohne daß dies zu Problemen geführt hätte. Die Arbeitsmöglichkeiten in der Universität und den Bibliotheken sind dadurch nicht beeinträchtigt. Besonders für die experimentellen Fächer ist es wichtig zu wissen, daß nach wie vor der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung vorhanden ist, soweit Arbeiten in den Räumen der Universität ausgeführt werden.
 
Ausländische Promovenden werden keine zusätzlichen Probleme mit der Aufenthaltsgenehmigung haben, da die umliegenden Ausländerbehörden ausführlich informiert worden sind. Im Einzelfall wird die Studentenkanzlei behilflich sein, falls weiterer Klärungsbedarf bei Ausländerbehörden vorhanden ist.
 
 
· Kontakt:
Dr. Dietrich Kramer, Referat II/1 - Zulassung und Stipendien
Schloßplatz 4, 91054 Erlangen
Tel.: 09131/85 -24074
 
 
Mediendienst AKTUELL Nr. 1787 vom 29.1.1999

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Stand: 01.02.1999