- Einschneidende Änderungen für Doktoranden
Drei Jahre Zeit zur Promotion
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- Mit der Änderung des Bayerischen Hochschulgesetzes vom August
1998 haben sich für Promovierende einschneidende Änderungen ergeben.
Der Gesetzgeber hat die Dauer für die Einschreibung im Promotionsstudium
auf längstens drei Jahre beschränkt. Im Vorfeld der Beratungen
hat die Universität Erlangen-Nürnberg besonders auch im Hinblick
auf die straffe Handhabung dieser Einschreibungen energischen, wenn auch
vergeblichen Widerstand gegen diese Änderung geleistet. Die neue Promotionsregelung
wird für die Universität Erlangen-Nürnberg zur Folge haben,
daß zum Sommersemester etwa 500 Promovenden nicht mehr länger
immatrikuliert sein können.
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- Rund 10 Prozent der Betroffenen haben zumeist aus sozialen Gründen
einen Antrag auf Fortbestand der Immatrikulation gestellt. In einigen Fällen,
z. B. wenn laufende Stipendien die Einschreibung erzwingen oder bei Ausländern
erhebliche Zeitverluste durch zusätzliche Auflagen zur Aufwertung
des ausländischen Studienabschlusses eingetreten sind, werden diese
Anträge genehmigt werden können.
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- Für die große Masse der Betroffenen wird die Exmatrikulation
jedoch zwangsläufig durchgeführt werden müssen. Dies bedeutet
keine Behinderung der Promotion. Auch bisher schon wurde ein Gutteil der
Promotionen ohne formale Einschreibung durchgeführt, ohne daß
dies zu Problemen geführt hätte. Die Arbeitsmöglichkeiten
in der Universität und den Bibliotheken sind dadurch nicht beeinträchtigt.
Besonders für die experimentellen Fächer ist es wichtig zu wissen,
daß nach wie vor der Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung
vorhanden ist, soweit Arbeiten in den Räumen der Universität
ausgeführt werden.
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- Ausländische Promovenden werden keine zusätzlichen Probleme
mit der Aufenthaltsgenehmigung haben, da die umliegenden Ausländerbehörden
ausführlich informiert worden sind. Im Einzelfall wird die Studentenkanzlei
behilflich sein, falls weiterer Klärungsbedarf bei Ausländerbehörden
vorhanden ist.
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- · Kontakt:
- Dr. Dietrich Kramer, Referat II/1 - Zulassung und Stipendien
- Schloßplatz 4, 91054 Erlangen
- Tel.: 09131/85 -24074
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- Mediendienst AKTUELL Nr. 1787 vom 29.1.1999
- Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) pressestelle@zuv.uni-erlangen.de
- Stand: 01.02.1999