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Universität Erlangen-Nürnberg
Rektor mißbilligt Zitierweise von Prof. Forschner
Der Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof.
Dr. Gotthard Jasper, mißbilligt die Zitierweise von Prof.
Dr. Maximilian Forschner, Inhaber des Lehrstuhls für Philosophie
III, als "unzureichend und darum nicht akzeptabel".
Zur Vorgeschichte: Im Juni 2000 wurde Prof. Forschner in den
Medien vorgeworfen, er habe in seinem Buch "Über das
Glück des Menschen" ganze Abschnitte von dem englischen
Philosophen James Urmson wörtlich abgeschrieben, ohne dieses
jeweils durch Anführungszeichen kenntlich gemacht zu haben.
Prof. Forschner wies demgegenüber darauf hin, daß
er in einer einleitenden Fußnote deutlich gemacht habe,
daß er sich auf Urmson stütze, bat aber gleichwohl
die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen
wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Erlangen-Nürnberg,
die Anschuldigungen zu untersuchen.
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- Die Kommission unter Vorsitz von Prof. Dr.
Albrecht Winnacker, Inhaber des Lehrstuhls für Werkstoffwissenschaften,
hat nun das Ergebnis ihrer Untersuchung dem Rektor vorgelegt.
Darin bewertet diese die Zitierweise von Prof. Forschner als
"wissenschaftliches Fehlverhalten". Für unberechtigt
hält die Kommission allerdings den in Presseberichten erhobenen
Vorwurf des Plagiats oder geistigen Diebstahls. Sie wirft dem
Betroffenen jedoch vor, "daß er längere Textpassagen
Urmsons in teilweise wörtlicher, teilweise engstens angelehnter
Übersetzung in sein Werk übernommen hat, ohne die betreffenden
Stellen klar zu kennzeichnen." Sie kommt zu dem Schluß,
daß diese Vorgehensweise "weder den Vorschriften des
Urheberrechtsgesetzes noch den wissenschaftsethischen Anforderungen"
genügt und schlägt dem Rektor vor, dieses zu mißbilligen.
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- Der Rektor ist dem gefolgt und hat inzwischen
das Verhalten von Prof. Forschner offiziell mißbilligt.
In seinem Schreiben an Prof. Forschner macht der Rektor deutlich:
"Auch wenn die Kommission, meines Erachtens zutreffend,
den Vorwurf des Plagiats - oder wie man in der Presse lesen konnte
- des 'geistigen Diebstahls' bzw. 'Ideenklaus im großen
Stil' - als unbegründet zurückgewiesen hat, stellt
sie doch wissenschaftliches Fehlverhalten fest, insoweit sie
Ihnen mangelhafte Transparenz und Detailliertheit in den Angaben
zu Ihrem Rückgriff auf den Text von Urmson vorwirft. Insbesondere
unter dem Gesichtspunkt der Vorbildwirkung, die von uns Hochschullehrern
gerade gegenüber den Studierenden erwartet wird", so
Prof. Jasper in seinem Schreiben, "muß ich als Rektor
der Universität diese unzureichende und darum nicht akzeptable
Zitierweise ausdrücklich mißbilligen."
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- Prof. Forschner bedauert in seiner Antwort
an den Rektor seine Zitierpraxis, aus welcher der Anteil der
Quelle und der des Bearbeiters an der Textgestaltung nicht immer
unmittelbar ersichtlich wurde. Wörtlich heißt es in
dem Schreiben: Die Erwartungshaltung des Lesers "nicht hinreichend
bedacht und ihr durch meine Pauschalhinweise nicht entsprochen
zu haben, bedauere ich; wie ich überhaupt bedauere, in der
Vergangenheit in meiner Zitierweise nicht immer die größtmögliche
Sorgfalt und Genauigkeit angewandt zu haben." Die Einleitung
eines förmlichen Disziplinarverfahrens oder akademische
Konsequenzen hält die Kommission nicht für geboten:
"Dem Betroffenen ist kein Plagiat, sondern ein minder schwerer
Verstoß gegen das Urheberrecht und eine Verletzung der
Grundsätze wissenschaftlichen Publizierens anzulasten."
Dem schließt sich der Rektor an: "Zu weiteren Schritten
sehe ich in Übereinstimmung mit der Kommission keinen Anlaß",
so der Rektor in seinem Schreiben an Prof. Forschner.
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- Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2165 vom
19.09.2000
- Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle)
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- Stand: 19.09.2000