Vortrag zur Schweizer Lohnpraxis an der WiSo
Arbeitsfrieden als Konkurrenzvorteil

Die Schweizer Lohnpraxis ein Vorbild für Deutschland? Prof. Dr. Thomas Schwarb, ausgewiesener Experte auf diesem Gebiet und selbst aus der Schweiz, ist im Wintersemester 2002/03 Gastprofessor am Lehrstuhl für Psychologie (Prof. Dr. Klaus Moser) an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. In diesem Rahmen referiert Prof. Schwarb am 19. November 2002 um 17.00 zum Thema “Lohnpraxis in der Schweiz”. Die Veranstaltung findet an der WiSo, Lange Gasse 20, Raum 5.153, statt.

Zwei Aspekte der Schweizer Lohnpraxis geben gegenwärtig besonderen Anlass zur Sorge: Die Spannen zwischen den höchsten und den geringsten Löhnen nehmen jedes Jahr zu und die Unterschiede in der Entlohnung von Männern und Frauen nehmen, ziemlich genau wie in Deutschland, praktisch nicht ab. Die Schweiz hat schon vor längerer Zeit die in Deutschland geforderten Liberalisierungsschritte gemacht. Wie Prof. Schwarb aufzeigen wird, führen diese Flexibilisierungsmaßnahmen nicht nur zu Gewinnern, sondern auch zu Verlierern.

Historisch bedingt, zeichnet sich die Schweiz durch sehr wenige und in der Regel friedliche Lohnauseinandersetzungen aus. Dies wird auf das so genannte Friedensabkommen von 1937 zurückgeführt. Damals hatte die Maschinen- und Metallindustrie mit vier Gewerkschaften vereinbart, dass gegenseitige Forderungen ohne Einsatz von Kampfmaßnahmen ausgehandelt werden sollten. Das Prinzip des Arbeitsfriedens bildet bis heute einen wichtigen Bestandteil der Schweizerischen Sozialpartnerschaft, wenn nicht sogar einen volkswirtschaftlichen Konkurrenzvorteil. Die in den letzen drei Jahrzehnten durch Streiks verloren gegangenen Arbeitstage entsprechen im Durchschnitt etwa 0,001 Promille der geleisteten Arbeitstage. Dieser Wert liegt deutlich unter dem von Deutschland und ist sogar noch geringer als in Japan.

Grundlagen der heutigen Entwicklungen in der Schweiz
In den 60er Jahren wurde von privaten Arbeitgebern der Inflationsausgleich, schließlich sogar ein automatischer und rückwirkender Inflationsausgleich eingeführt. Die öffentlichen Arbeitgeber hatten in der Folge große Rekrutierungsprobleme. Sie muss-ten ihre gesetzlichen Grundlagen anpassen und ebenfalls solche Inflationsausgleichssysteme einführen. In den 80er Jahren kam aber der Inflationsausgleich bei den privaten Arbeitgebern stark unter Druck und wurde sukzessive abgeschafft. In der politischen Diskussion wurden dann die öffentlichen Arbeitgeber stark kritisiert, dass sie ihren Mitarbeitenden ungerechtfertigte Vorteile bieten würden. Parallel zur Aufhebung des Inflationsausgleichs wurden andere Automatismen, wie beispielsweise dienstaltersabhängige Lohnentwicklung, aufgehoben und zunehmend durch Leistungslohnsysteme ersetzt. Wobei unter Leistungslohn in der Regel individuell festgelegte Lohnanpassungen verstanden werden. Aber auch bei den Tarifverträgen wurde flexibilisiert. So kann in vielen Tarifverträgen der Lohnabschluss in jedem Betrieb unterschiedlich ausgehandelt werden. Diese Flexibilisierungen, das heißt auch Aufhebung von systematischen Lohnentwicklungen, führten bei den Personalverantwortlichen zu einem erhöhten Informationsbedürfnis. Aus diesem Grund gibt es in der Schweiz immer mehr Lohnvergleiche. Diese basieren aber leider in der Regel auf unzulänglichen Daten und dürften eigentlich nicht verwendet werden.

Prof. Schwarb ist Leiter des Fachbereichs Personalmanagement und Forschung an der Fachhochschule Solothurn-Nordwestschweiz. Er forscht insbesondere im Bereich Lohnwesen und berät private sowie öffentliche Arbeitgeber im Rahmen von Lohnrevisionen.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Klaus Moser
Tel.: 0911/5302 -259
E-Mail: Klaus.Moser@wiso.uni-erlangen.de


Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2996 vom 11.11.2002


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