Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche
Fakultät
Mehr Transparenz beim Abschluss von Lebensversicherungen
Ilse P. beugt sich verzweifelt über ihre Versicherungspolice:
Nirgendwo ein Hinweis, wieviel Geld ihr zusteht, wenn sie jetzt
nach drei Jahren ihre Lebensversicherung vorzeitig
auflöst. Dabei bräuchte sie doch dringend jeden Cent.
Um Verbraucher wie Ilse P. verstärkt zu schützen und
zu informieren hat der Bundesgerichtshofes vergangenes Jahr ein
neues Urteil gesprochen. Zum Thema "Transparente Zillmerung
Reaktionen der Praxis auf die neue Rechtsprechung"
referiert Dr. Peter Präve, Leiter der Abteilung Verbraucherrecht
des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV),
an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Erlangen-Nürnberg. Der Vortrag findet
am Mittwoch, 6. Februar 2002, an der WiSo, Raum 0.142, Lange
Gasse 20, im Rahmen des Praktikerseminars des Instituts für
Versicherungswissenschaft und des Berufsbildungswerks der Deutschen
Versicherungswirtschaft in Nürnberg e.V. statt.
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- "Das Urteil des Bundesgerichtshofes
verpflichtet die Versicherer dazu, beim Abschluss einer Lebensversicherung
die Verbraucher besser über Abschlusskosten und Rückkaufswerte
zu informieren," unterstreicht Präve. "Da der
Verbraucher in Zukunft noch besser aufgeklärt wird, ist
er auch vor Geldverlusten besser geschützt."
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- Ungeachtet dieser neuen Rechtsprechung sind
alle bisher geschlossenen Versicherungsverträge rechtsgültig.
Die Versicherer sind jedoch verpflichtet, Vertragsergänzungen
vorzunehmen. Daher sind flächendeckend Millionen von Schreiben
der Versicherungsgesellschaften an ihre Kunden unterwegs.
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- Weitere Informationen
- Prof. Dr. Harald Herrmann
Tel.: 0911/5302-267
herrmann@wiso.uni-erlangen.de
Mediendienst Aktuell Nr. 2686 vom
1.2.2002
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