Collegium Alexandrinum


Wann ist Notwehr gerechtfertigt?


Im Rahmen der Vortragsreihe des Collegium Alexandrinum der Universität Erlangen-Nürnberg spricht am Donnerstag, 17. Januar 2002, um 20.15 Uhr im Hörsaal des Instituts für Biochemie (Fahrstraße 17, 91054 Erlangen) Prof. Dr. Volker Erb vom Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht über "Grundfragen des Notwehrrechts". Der Eintritt ist frei.
 
Der Vortrag von Prof. Erb gibt einen Überblick über das Recht der Notwehr, das im vergangenen Jahr den Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit bildete. Das Recht des einzelnen, sich gegen akute rechtswidrige Übergriffe effektiv wehren zu dürfen, entspricht einem menschlichen Grundbedürfnis. Seine grundsätzliche Anerkennung ist deshalb für jede Rechtsordnung eine unabdingbare Notwendigkeit. Dem Gesetz kommt dabei die Aufgabe zu, die Grenzen zwischen der legitimen Ausübung dieses Rechts und verbotener Selbstjustiz zu bestimmen.
 
Im deutschen Strafgesetzbuch geschieht dies durch § 32, wonach die Begehung einer Tat ­ im Extremfall bis hin zur Tötung des Angreifers ­ im wesentlichen unter den folgenden Voraussetzungen gerechtfertigt (d.h. ausdrücklich erlaubt) ist: Der Täter handelt aus einer vom Gesetz als "gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichneten Notwehrlage heraus, die Tat ist in der vorliegenden Form als einzige bzw. unter mehreren Alternativen als mildeste zur Verfügung stehende Verteidigungsmaßnahme "erforderlich", um den Angriff sicher abzuwehren, und es liegen keine besonderen Umstände vor, die bestimmte Einschränkungen des Notwehrrechts nach sich ziehen oder dessen Ausübung als mißbräuchlich erscheinen lassen. Ist den entsprechenden Anforderungen Genüge getan, darf die Notwehr nicht nur in eigener Sache, sondern auch zur Verteidigung der Rechtsgüter eines Dritten ausgeübt werden ("Nothilfe"). Die Auslegung der maßgeblichen Kriterien und ihre Übertragung auf konkrete Einzelfälle ist durch eine Fülle von Problemen und Streitfragen gekennzeichnet.
 
Weitere Informationen
Prof. Dr. Volker Erb
Institut für Amerikanistik
Tel.: 09131/ 85 -22250
strafprozessrecht@jura.uni-erlangen.de


Mediendienst Aktuell Nr. 2658 vom 15.1.2002

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