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Debatte um Studienbeiträge an der FAU

Studentische Vertretung und Universitätsleitung uneins über Verwendung von Studienbeiträgen im Bereich Schlüsselqualifikationen

Mit Überraschung reagierte die Universitätsleitung in ihrer jüngsten Sitzung auf das „Nein“ der Studierenden bezüglich des Antrags, ein Angebot musikalischer Zusatzausbildung weiterhin aus Studienbeiträgen zu finanzieren. Nach Ansicht der studentischen Vertretung sind Maßnahmen der Universitätsmusik abzulehnen, „da nur ein sehr geringer Bruchteil der Studierenden überhaupt von dieser Einrichtung profitiert.“

Die FAU möchte ihre Studentinnen und Studenten neben ihrer fachlichen Bildung auch in ihrer Persönlichkeitsentwicklung unterstützen. Dazu gehören nach Auffassung der Universitätsleitung u.a. neben Angeboten in Sport und interdisziplinären Gruppenprojekten auch die der Musik. Die Universitätsleitung hat sich – trotz erheblicher Bedenken – in diesem Punkt nicht über das Votum der studentischen Vertretung hinweggesetzt. Um die Kontinuität der Arbeit des Akademischen Chores und Orchesters dennoch zu ermöglichen, wird sich die Universitätsleitung bemühen, dieses Angebot auf andere Weise sicherzustellen, um für die an dem Angebot interessierten Studierenden Planungssicherheit zu schaffen.

In dem Finanzierungsantrag ging es darum, für 500 Studierende aller Fakultäten, die sich musikalisch betätigen wollen, das bereits aus staatlichen Mitteln finanzierte Lehrangebot durch weiteren „Einzelunterricht in Stimmbildung und Sprecherziehung“ sowie spezielle Probenwochenenden von Chor und Orchester zu ergänzen. Die Teilnehmer/innen können sich diese Angebote sogar im Bereich des Softskills-Programms der Bachelor- und Masterprogramme als Semesterleistung anrechnen lassen.

„Gerade durch Studienbeiträge können Angebote geschaffen werden, die sich durch staatliche Haushaltsmittel nicht finanzieren lassen und von denen die Studierenden insgesamt profitieren. Wer einmal selbst als Sänger im Chor oder auch als Instrumentalist im Orchester an einem Konzert mitgewirkt hat, der spürt nicht nur die Freude am Musizieren, sondern auch den Gewinn an Persönlichkeitsentwicklung“, sagt die für Lehre und Studium zuständige Vizepräsidentin Prof. Johanna Haberer. Darüber hinaus könnten auch diejenigen, die nicht selbst aktiv musizieren möchten, kulturelle Angebote der Universität nutzen wie Konzerte des Akademischen Chores, der Jazzband oder des Collegium Musicum.

So betont denn auch der studentische Konvent in seinem im November 2010 verabschiedeten Positionspapier zum Thema Studienbeiträge explizit die Kultur. Darin heißt es: „Die Universität darf als Ort der Wissenschaft, Forschung und Kultur nicht nur nach ökonomischer Leistungsfähigkeit bewertet werden, und es ist nicht ihre Aufgabe, als rein wirtschaftliche Ausbildungsstätte zu dienen.“ Eine Äußerung, mit der sich nach Meinung der Universitätsleitung die Ablehnung des Antrags in keiner Weise vertrage, weshalb es zu hoffen sei, dass die jetzige Stellungnahme keiner generellen kulturellen Verweigerungshaltung der Studierenden entspreche, unterstreicht die Vizepräsidentin.

Für weitere Diskussionen im Umgang mit Maßnahmen aus Studienbeiträgen sorgt die zentrale Hörsaal- und Beamerbetreuung an allen Standorten der Universität. „Wenn in einem Hörsaal die Technik nicht funktionierte, mussten früher mindestens drei Rufnummern gewählt und die Kostenfrage geklärt werden, teilweise sogar Vorlesungen ausfallen, da keine zeitnahe Abhilfe erfolgen konnte“, erläutert der für die Liegenschaften der Universität zuständige Kanzler Thomas A. H. Schöck. „Aus den Beiträgen der Studierenden wurde mit deren Zustimmung eine einheitliche Rufnummer eingerichtet, unter der ein Mitarbeiter erreichbar ist, der dafür sorgt, dass in maximal einer halben Stunde die Beamerlampe gewechselt ist und der Vorlesungsbetrieb keinen Schaden nimmt.“ Die aus den Studienbeiträgen finanzierten Mitarbeiter überprüfen bereits in den frühen Morgenstunden die technische Ausstattung in den Hörsälen und Seminarräumen und wechseln mehrfach täglich die Batterien der Mikrofone, berichtet der Kanzler weiter. „Das ist eine höchst effiziente Verbesserung des Studienbetriebs, für die die Beiträge unserer Studierenden gut angelegt sind.“

Dieser Service wurde bisher auch stets durch das Zentrale Gremium zur Verwendung der Studienbeiträge als sinnvoll anerkannt und bereits seit mehreren Semestern jeweils zur Hälfte aus Universitätsmitteln und aus Studienbeiträgen finanziert. Doch nun gibt es in der Frage der Finanzierung unterschiedliche Haltungen. Aus heutiger Sicht der studentischen Vertretung würden mit Studienbeiträgen für diese Maßnahme Haushaltslöcher gestopft, für deren Ausgleich die FAU selbst zu sorgen habe, da Beamer und deren Betreuung „heutzutage zur Standardausstattung einer modernen, studienfreundlichen Universität“ gehörten. Die Universitätsleitung sieht die Finanzierung dieser Maßnahme jedoch auf der Basis des Positionspapiers des Studentischen Konvents als gerechtfertigt an. Darin ist zu lesen, Studienbeiträge seien dann gerechtfertigt, wenn die über sie finanzierten Maßnahmen „unmittelbar einen Beitrag zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen leisten“. Deshalb hat sich die Universitätsleitung in diesem Punkt nicht dem Votum der studentischen Vertretung angeschlossen. Kanzler Thomas A. H. Schöck sagt: „Wir sind der Meinung, dass wir ohne Wartung der Geräte deren Betriebssicherheit gefährden. Damit leidet nicht nur die Lehrqualität; es würden auch Studienbeiträge früherer Studierendengenerationen entwertet, die genau diesen Maßnahmen zugestimmt haben.“

Weitere Informationen für die Medien:

Vizepräsidentin Prof. Johanna Haberer

Tel.: 09131/85-26601, -22202, -22779

johanna.haberer@zuv.uni-erlangen.de

Kanzler Thomas A. H. Schöck

Tel.: 09131/85-26602, -26603

kanzler@zuv.uni-erlangen.de

uni | mediendienst | aktuell Nr. 129/2011 vom 9.5.2011

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