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Berufungsrecht nun bei der Universität

Rektor Grüske begrüßt neue Regelung

Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske, Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg, begrüßt nachdrücklich die nun publizierte Verordnung über die Entscheidung von Wissenschaftsminister Dr. Wolfgang Heubisch, nach der ab sofort der Präsident oder Rektor der jeweiligen Hochschule/Universität die Berufung von Professorinnen und Professoren selbst vornimmt. “Dies ist ein Signal zu mehr Autonomie für unsere Universität, auf das wir lange gewartet haben. Unsere Berufungsverfahren werden dadurch spürbar beschleunigt und im Verfahren flexibler. Wir haben damit im nationalen wie internationalen Wettbewerb um die besten wissenschaftlichen Köpfe eine stärkere Position bekommen. Sie wäre aber durch eine Erhöhung des Vergaberahmens für die Besoldung von Professorinnen und Professoren noch weiter ausbaufähig.”

Möglich wird das geänderte Berufungsverfahren durch eine Erprobungsklausel im neuen bayerischen Hochschulrecht, von der die Universität Erlangen-Nürnberg Gebrauch macht. Mit der jetzt in Kraft getretenen Verordnung wird für zunächst vier Jahre das Berufungsrecht, das bisher beim Wissenschaftsministerium lag, unter bestimmten Auflagen auf die Universität übertragen. Erst auf Grundlage von Evaluierungsergebnissen will der Gesetzgeber nach dieser Probezeit über ein dauerhaftes Berufungsrecht an den Universitäten/Hochschulen entscheiden. “Ich bin mir jedoch sicher”, so Rektor Karl-Dieter Grüske, “dass sich die neue Regelung innerhalb dieser vier Jahren bestens bewähren wird.”

Weitere Informationen für die Medien:

Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske

Tel.: 09131/85-26605

rektor@zuv.uni-erlangen.de

uni | mediendienst | aktuell Nr. 206/2009 vom 20.08.2009

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