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Rechtsvorstellungen im Islam

Deutsch-französisches Kooperationsprojekt genehmigt

Mit dem Entwicklungsprozess muslimischer Rechtsvorstellungen beschäftigt sich ein Forschungsprojekt, das Wissenschaftler am Erlanger Zentrum für Islam und Recht in Europa (EZIRE) der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) und am Centre Nationale de la Recherche Scientifique (CNRS) in Frankreich durchführen. Die Forscher vergleichen, ob und wie vom Islam geprägte Rechtsnormen Eingang finden in das Rechtsverhalten von Muslimen, zum einen in Ländern Afrikas mit überwiegend muslimischer Bevölkerung, zum anderen im deutschsprachigen Europa, wo Muslime eine Minderheit sind. Das deutsch-französische Kooperationsprojekt steht unter dem Titel „PROMETEE – Understanding Property in Moslem Traditional Environments“ und wurde jetzt von der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) und der Agence nationale de la Recherche (ANR) genehmigt. Über eine Dauer von drei Jahren fließen mehr als eine halbe Million Euro an die Projektpartner nach Erlangen und Frankreich.

„Es ist das erste Vorhaben aus den Disziplinen Rechtswissenschaft und Ethnologie überhaupt, das im Rahmen dieses deutsch-französischen Kooperationsprogramms in den Sozial- und Geisteswissenschaften genehmigt wurde“, freut sich Dr. Jörn Thielmann, Geschäftsführer des EZIRE und federführend an der Einrichtung des Projekts beteiligt. Auf französischer Seite ist Dr. Baudouin Dupret beteiligt, seit Kurzem Direktor des Forschungszentrums Centre Jacques Berque in der marokkanischen Hauptstadt Rabat und Forscher am CNRS.

Bei ihren Untersuchungen konzentrieren sich die Forscher ausschließlich auf Aspekte des Eigentumsrechts, „weil dieser Rechtsbereich jeden betrifft und sich damit besonders gut eignet“, erläutert Thielmann. „Das Eigentumsrecht regelt beispielsweise Erbschaften oder Zinsbestimmungen.“ Außerdem fokussieren sich der Islamwissenschaftler und seine Kollegen auf bestimmte Länder: Neben dem deutschsprachigen Europa nehmen sie den Libanon, Mauretanien und Algerien unter die Lupe. Diese drei Länder waren zwischen dem 18. und 20. Jahrhundert zwar alle Teil des französischen Kolonialreichs, allerdings in unterschiedlichen Rechtsformen, als Protektorat oder Kolonie – das französische Recht hat daher unterschiedliche Spuren hinterlassen.

Ermittelt werden soll, wie Muslime mit europäischen Rechtsnormen umgehen, ob ihre islamisch geprägte Denkweise in irgendeiner Form Einfluss nimmt auf ihr Rechtsverständnis und daraus resultierend auf ihr Rechtsverhalten. „Konkret geht es darum, zu untersuchen, ob Muslime versuchen, Regelungen in das deutsche Recht einfließen zu lassen, die wir in unserer ‚europäischen’ Rechtsauffassung nicht kennen“, sagt Thielmann. „Haben sie andere Bestimmungen in ihren Testamenten? Oder bei ihren Bankgeschäften?“ Durch die Analyse von Verträgen, Gerichtsakten und -urteilen, Testamenten und weiteren Urkunden wollen Dr. Jörn Thielmann und seine Kollegen diesen Fragen auf den Grund gehen.

In Erlangen werden von den Forschungsgeldern eine Doktoranden- sowie eine Post-Doktoranden-Stelle finanziert.

Weitere Informationen für die Medien:

Dr. Jörn Thielmann

Tel.: 09131/85-22239

joern.thielmann@jura.uni-erlangen.de

uni | mediendienst | forschung Nr. 1/2011 vom 24.1.2011

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