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Nürnberger Arbeitsmarktexperte empfiehlt:

Kombilohn statt Mindestlöhne

Zum Plan der Bundesregierung, mit einer Ausweitung des bislang nur für das Baugewerbe geltenden Arbeitnehmer-Entsendegesetzes faktisch auf breiter Front branchenspezifische Mindestlöhne einzuführen, warnt Prof. Dr. Hermann Scherl von der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg in einem neuen Arbeitspapier vor beschäftigungsschädlichen Folgen. Als bessere Alternative empfiehlt er, die bereits geplante Änderung der Freibetragsregelung bei „Hartz IV” zu einer konsequenten „Kombilohn”-Lösung auszubauen.

Dabei sollen niedrige Löhne deutscher Arbeitnehmer, die unter oder nahe an den Bedarfssätzen für das Arbeitslosengeld II liegen, durch staatliche Einkommenszuschüsse so aufgestockt werden, dass das Haushaltseinkommen dann deutlich das Niveau der Grundsicherung übersteigt.

Die als Ergebnis des „Job-Gipfels” geplante Neuregelung der „Freibeträge bei Erwerbstätigkeit” (gem. § 30 SGB II) stellt dazu bereits einen ersten Schritt dar. Danach hätte z.B. ein Alleinverdiener bei einem Ehepaar mit Kind mit einem monatlichen Bruttolohn von 800 € (ca. 5 € pro Stunde) einen Anspruch auf Aufstockung des Haushaltseinkommens durch das Arbeitslosengeld II auf ca. 1.260 € und käme dann mit einem „Freibetrag” von 240 € auf ein monatliches Haushaltsnettoeinkommen von insgesamt ca. 1.500 €. Das wäre wesentlich mehr, als von einem Mindestlohn von 1.600 € pro Monat (bzw. 10 € pro Stunde) netto übrig bleiben würde. Es fehlt allerdings noch eine ergänzende Regelung für analoge Einkommenszuschüsse an Arbeitnehmerhaushalte, deren Einkommen von vorneherein oberhalb der Bedarfssätze für das Arbeitslosengeld II liegt.

Niedriglohnjobs könnten auf diese Weise „sozialverträglich” gemacht werden. Mit deren Ausweitung ließen sich etliche sonst drohende Jobverlagerungen in Niedriglohnländer abwenden. Und mit niedrigeren Preisen für die mit größeren Anteilen einfacher Arbeit produzierten Güter oder Dienstleistungen könnten hierzulande auf längere Sicht auch zusätzliche Beschäftigungsmöglichkeiten für gering qualifizierte Arbeitnehmer erschlossen werden.

Arbeitslosen und auch Arbeitnehmern, deren Arbeitsplätze durch die Billiglohnkonkurrenz aus osteuropäischen Ländern bedroht sind, bietet dies bessere Perspektiven als Mindestlöhne für fehlende oder wegfallende Jobs.

Das neue Arbeitspapier von Prof. Scherl mit dem Titel „Mehr Mindestlöhne durch Ausdehnung des Entsendegesetzes? - ein Irrweg!” steht auch als Internetpublikation zum Download zur Verfügung.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Hermann Scherl
Tel.: 0911/5302-653
scherl@wiso.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell r.4133 vom 27.04.2005


zentrale universitätsverwaltung, pressestelle --- zuletzt aktualisiert am 12.11.2007

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