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Juristische Fakultät

Zum 85. Geburtstag von Prof. Dr. Schwab

Professor Dr. Karl Heinz Schwab, emeritierter Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit an der Universität Erlangen-Nürnberg, vollendet am Dienstag, 22. Februar 2005, das 85. Lebensjahr. Den Lehrstuhl an der Juristischen Fakultät in Erlangen leitete er 33 Jahre lang, von 1955 bis zu seiner Emeritierung 1987. In den Jahren 1957 bis 1959 amtierte er als Rektor der Universität.

Karl Heinz Schwab ,1920 in Coburg geboren, studierte Rechtswissenschaft in München. 1947 wurde er bei Professor Leo Rosenberg promoviert, anschließend war er dessen Assistent an der Universität München. 1950 begann er seine praktische Tätigkeit im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Während dieser Zeit verfasste er seine Habilitationsschrift zu dem Thema „Der Streitgegenstand im Zivilprozess“.

1955 folgte der Ruf auf den Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. 1956 wurde er zum Dekan der Juristischen Fakultät, 1957 - als gerade 37jähriger - zum Rektor der Erlanger Universität gewählt. In diese Zeit fiel auch die Wahl zum Präsidenten der Bayerischen Rektorenkonferenz. 1958 erfolgte die Wiederwahl als Rektor. In seine Amtszeit fielen die Verhandlungen über den Zusammenschluss der Universität Erlangen mit der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Nürnberg. Auch erste Überlegungen zur Gründung einer Technischen Fakultät gehen auf diese Zeit zurück. Trotz ehrenvoller Rufe nach Münster, Köln, Hamburg und einer kurzen Amtszeit in München blieb Professor Schwab bis zu seiner Emeritierung 1987 der Erlanger Universität treu.

Das wissenschaftliche Werk von Prof. Schwab umfasst neben über 150 Aufsätzen, Urteilsanmerkungen und Besprechungen auch mehrere selbständige Werke, darunter vor allem das große Lehrbuch des Zivilprozessrechts, ein Kurzlehrbuch zum Sachenrecht sowie die ein grundlegendes Werk zur Schiedsgerichtsbarkeit.

Von 1960 bis1970 war Prof. Schwab Mitglied des Erlanger Stadtrats und nahezu 20 Jahre im Verwaltungsrat des Bayerischen Rundfunks tätig. Während der Studentenunruhen (1968) war er Präsident des Deutschen Hochschulverbandes. Prof. Schwab war im Kirchenvorstand seiner Gemeinde tätig und wurde in die Bayerische Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche gewählt. Von 1984 bis 1989 leitete er die Synode als Präsident.

1966 wurde ihm der Bayerische Verdienstorden für seine großen Leistungen in Wissenschaft und Gesellschaft verliehen. 1967 wurde er Ehrenmitglied der Japanischen Gesellschaft für Zivilprozess. Es folgten Ehrenmitgliedschaften in den Instituten für Zivilprozess der Länder Kolumbien (1970), Brasilien (1976) und Belgien (1983) sowie in der von ihm 1978 mitgegründeten Wissenschaftlichen Vereinigung für Internationales Verfahrensrecht, Verfahrensrechtsvergleichung und Schiedsgerichtswesen. 1988 wurde ihm die Ehrendoktorwürde der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich verliehen.1989 wurde er zum korrespondierenden Mitglied der Akademie von Athen ernannt. Anfang Juni 1991 wurde ihm das Verdienstkreuz 1. Klasse des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr.4028 vom 16.02.2005


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