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Richter
am Bundesverfassungsgreicht spricht an der WiSo
Verfassungsrechtlicher Schutz im Steuerrecht
Die Steuergesetzgebung der letzten Jahre ist durch eine beispiellose
Hektik gekennzeichnet. Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass der
Gesetzgeber durch steuerliche Anreize Impulse für Investitionen
setzen will. Nicht selten werden diese „incentives“
kurze Zeit später als Steuerschlupflöcher verdammt und
der Steuergesetzgeber wird tätig, diese zu schließen.
Die ständigen Änderungen werfen Fragen auf, inwieweit
verfassungsrechtlicher Schutz in Gestalt eines Rückwirkungsverbotes
für Steuergesetze geboten ist. Am Donnerstag, 11. Dezember
2003, um 18.30 Uhr spricht Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht
in Karlsruhe, an der Wirtschafts-
und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität
Erlangen-Nürnberg zur Rückwirkung von Steuergesetzen.
Den Rahmen bildet die Vortragsreihe „Aktuelles aus Steuerberatung
und Wirtschaftsprüfung“ des Studienbereichs „Steuern
und Prüfung“. Der Vortrag mit anschließender Diskussion
findet im Hörsaal H 2 an der WiSo, Lange Gasse 20, in Nürnberg
statt.
Problematisch
beim verfassungsrechtlichen Schutz in Gestalt eines Rückwirkungsverbotes
ist insbesondere die Frage, wann denn eine Rückwirkung im Steuerrecht
anzunehmen ist. Denn einerseits muss der Gesetzgeber in der Lage
bleiben, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern, andererseits bedarf
der Steuerpflichtige gerade im Dauerrechtsverhältnis der Steuern
eines besonderen Vertrauenschutzes.
Richter am Bundesverfassungsgericht
Rudolf Mellinghoff ist als Schüler und Nachfolger von Prof.
Dr. Paul Kirchhof im Bundesverfassungsgericht, der seinerseits maßgeblich
die Verfassungsrechtsprechung zum Steuerrecht geprägt hat,
in besonderer Weise geeignet, diese Thematik zu beleuchten. Mellinghoff
war vor seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht
im Jahr 2001 als Richter am Bundesfinanzhof und Richter am Verfassungsgericht
in Mecklenburg-Vorpommern sowie als Finanzrichter tätig. Er
ist zusammen mit Kirchhof und Söhn Herausgeber eines führenden
Großkommentars zum deutschen Einkommenssteurrecht.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Wolfram
Reiß
Tel.: 0911/5302-353
E-Mail: reiss@wiso.uni-erlangen.de |