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verfassungsrechtlicher schutz im steuerrecht
 

Richter am Bundesverfassungsgreicht spricht an der WiSo
Verfassungsrechtlicher Schutz im Steuerrecht

Die Steuergesetzgebung der letzten Jahre ist durch eine beispiellose Hektik gekennzeichnet. Dies beruht nicht zuletzt darauf, dass der Gesetzgeber durch steuerliche Anreize Impulse für Investitionen setzen will. Nicht selten werden diese „incentives“ kurze Zeit später als Steuerschlupflöcher verdammt und der Steuergesetzgeber wird tätig, diese zu schließen. Die ständigen Änderungen werfen Fragen auf, inwieweit verfassungsrechtlicher Schutz in Gestalt eines Rückwirkungsverbotes für Steuergesetze geboten ist. Am Donnerstag, 11. Dezember 2003, um 18.30 Uhr spricht Rudolf Mellinghoff, Richter am Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe, an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg zur Rückwirkung von Steuergesetzen. Den Rahmen bildet die Vortragsreihe „Aktuelles aus Steuerberatung und Wirtschaftsprüfung“ des Studienbereichs „Steuern und Prüfung“. Der Vortrag mit anschließender Diskussion findet im Hörsaal H 2 an der WiSo, Lange Gasse 20, in Nürnberg statt.

Problematisch beim verfassungsrechtlichen Schutz in Gestalt eines Rückwirkungsverbotes ist insbesondere die Frage, wann denn eine Rückwirkung im Steuerrecht anzunehmen ist. Denn einerseits muss der Gesetzgeber in der Lage bleiben, Fehlentwicklungen entgegenzusteuern, andererseits bedarf der Steuerpflichtige gerade im Dauerrechtsverhältnis der Steuern eines besonderen Vertrauenschutzes.

Richter am Bundesverfassungsgericht Rudolf Mellinghoff ist als Schüler und Nachfolger von Prof. Dr. Paul Kirchhof im Bundesverfassungsgericht, der seinerseits maßgeblich die Verfassungsrechtsprechung zum Steuerrecht geprägt hat, in besonderer Weise geeignet, diese Thematik zu beleuchten. Mellinghoff war vor seiner Ernennung zum Richter am Bundesverfassungsgericht im Jahr 2001 als Richter am Bundesfinanzhof und Richter am Verfassungsgericht in Mecklenburg-Vorpommern sowie als Finanzrichter tätig. Er ist zusammen mit Kirchhof und Söhn Herausgeber eines führenden Großkommentars zum deutschen Einkommenssteurrecht.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Wolfram Reiß
Tel.: 0911/5302-353
E-Mail: reiss@wiso.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr.3414 vom 03.12.2003

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