Juristische
Fakultät
Ehrendoktorwürde an Prof. Georgios Mitsopoulos
Mit der Ehrendoktorwürde der Juristischen
Fakultät wird der Zivilprozessrechtler und frühere
griechische Innenminister Prof. Dr. Georgios Mitsopoulos ausgezeichnet.
Dekan Prof. Dr. Reinhard Greger übergibt die Urkunde am Mittwoch,
8. Oktober 2003, 17.15 Uhr, im Rahmen einer Feierstunde (Wassersaal
der Orangerie, Schlossgarten 1, 91054 Erlangen).
Georgios Mitsopoulos,
geboren 1912 in Trikala (Thessalonien), studierte Rechtswissenschaften
an der Universität Athen und verschiedenen deutschen und italienischen
Universitäten. Von 1938 an war er vierzig Jahre lang in verschiedenen
Funktionen in der Rechtsabteilung der Nationalbank von Griechenland
tätig, zuletzt als deren Leiter. 1947 wurde er mit einer Arbeit
über die Feststellungsklage an der Universität Athen promoviert,
1952 auf der Grundlage einer Monographie über die Glaubhaftmachung
im Zivilprozess habilitiert. Von 1969 bis zu seiner Emeritierung
1980 war er ordentlicher Professor am Lehrstuhl für Zivilprozessrecht
an der Universität Athen, der er von 1975 bis 1976 auch als
Rektor vorstand. Auch in der Politik durchlief Prof. Mitsopoulos
eine erfolgreiche Laufbahn. So war er 1950 Staatssekretär im
Wirtschaftsministerium, 1977 Innenminister.
Die Forschungsinteressen
von Prof. Mitsopoulos sind vor allem auf die Institutionen des Verfahrensrechts
in ihrer geschichtlichen Dimension, die Rechtsphilosophie und die
Rechtsvergleichung gerichtet. Hieraus entstanden zahlreiche Veröffentlichungen,
insbesondere auf dem Gebiet des griechischen Verfahrensrechts. Für
seine Forschungsleistungen wurde er 1993 von der Juristischen Fakultät
der Universität Thessaloniki mit der Ehrendoktorwürde
ausgezeichnet.
Seit 1987 ist er Ordentliches Mitglied der Athener Akademie der
Wissenschaften und Präsident des Vereins der Griechischen Prozessualisten.
Weiterhin ist und war sein Rat in verschiedenen juristischen Gremien
geschätzt. So wirkte er von 1955 bis 1964 unter anderem im
Revisionsausschuss zur Schaffung des griechischen Zivilprozessgesetzbuches.
Im Rahmen der
Promotionsfeier wird Dr. Christoph Tangermann der Dr. Alfred und
Ida Marie Siemens-Preis verliehen. Er erhält diese Auszeichnung
für seine bei Prof. Christoph Hillgruber, der inzwischen Bonn
lehrt, angefertigte Dissertation „Die völkerrechtliche
Immunität von Staatsoberhäuptern - Grundlagen und Grenzen“.
Zur Erarbeitung des aktuellen Problems der Immunität von Staatsoberhäuptern
(zum Beispiel im Fall Pinochet) greift Tangermann auf historische
Quellen bis ins Mittelalter zurück und führt die rechtsdogmatischen
Erkenntnisse durch die Staatenpraxis der letzten Jahrzehnte fort.
Weitere Informationen
Prof. Dr. Reinhard
Greger
Dekan der Juristischen Fakultät
Tel.: 09131/85
-29397
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