neuer berufsbegleitender fernstudiengang startet im dezember
Know-How für Gesundheitsmanager
Neuer berufsbegleitender Fernstudiengang startet im Dezember
Das Gesundheitswesen ist die größte Branche der deutschen Volkswirtschaft, fast jeder Neunte ist hier beschäftigt. Etwa 260 Milliarden Euro werden im Jahr umgesetzt - mit steigender Tendenz, denn nicht zuletzt durch den demografischen Wandel gilt das Gesundheitswesen als Wachstumsmarkt. Das nötige ökonomische Fachwissen für Führungskräfte im Gesundheitswesen vermittelt der neue berufsbegleitende Fernstudiengang Health Business Administration, den die Universität Erlangen-Nürnberg gemeinsam mit dem Klinikum Nürnberg anbietet. Studienstart ist im Dezember.
Der Studiengang wendet sich an leitende Mitarbeiter des Gesundheitswesens, insbesondere an Beschäftigte mit nicht-ökonomischer Vorbildung, zum Beispiel Ärzte, leitende Pflegekräfte, Pflegewissenschaftler, Pharmazeuten oder Beschäftigte aus Verwaltung und Technik, die in ihrem Berufsalltag zunehmend wirtschaftliche Verantwortung für ihr Unternehmen übernehmen. In vier Semestern werden betriebswirtschaftliche Kenntnisse und Grundlagen des Gesundheitssystems mit Blick auf die ambulante sowie die stationäre Versorgung und die Pharmaindustrie vermittelt. Nach bestandenen Prüfungen schließt der Masterstudiengang mit dem Titel „Master of Health Business Administration“ (MHBA) ab.
Zulassungsvoraussetzungen sind ein abgeschlossenes Fachhochschul- oder Universitätsstudium mit wenigstens acht Semestern Regelstudienzeit und eine mindestens zweijährige qualifizierte Berufstätigkeit in verantwortlicher Position mit Aufgaben der Führung, Planung oder Kontrolle nach Abschluss des Studiums.
Fragen zum Studiengang beantwortet Jürgen Stadelmeyer, Tel.: 0911/398-2153, info@mhba.de. Ausführliche Informationen gibt es im Internet unter www.mhba.de
Weitere Informationen für die Medien
Prof. Dr. Oliver Schöffski
Lehrstuhl für Gesundheitsmanagement
Tel.: 0911/5302-313
Oliver.Schoeffski@wiso.uni-erlangen.de
uni | mediendienst | aktuell Nr. 268/2007 vom 12.11.2007