Logo mit Link zur Eingangsseite

Sie befinden sich im Bereich klinisches ethikkomitee befürwortet palliativmedizin

Nein zu aktiver Sterbehilfe

Klinisches Ethikkomitee befürwortet Palliativmedizin

Immer wieder flammt die Diskussion um die so genannte aktive Sterbehilfe und die Assistenz zum Suizid auf. Das Klinische Ethikkomitee des Universitätsklinikums Erlangen lehnte jetzt in einer Stellungnahme sowohl die Forderung nach Legalisierung der aktiven Sterbehilfe als auch eine Liberalisierung der Assistenz zum Suizid ab. Statt das Tötungsverbot auszuhöhlen, so das Gremium, muss der Arzt oder die Ärztin den betroffenen Patientinnen und Patienten mit den Mitteln der Palliativmedizin beistehen.

Zu den Mitteln der Palliativmedizin gehören die Behandlung der Schmerzen, eine gute Symp-
tomkontrolle (Therapie von Übelkeit, Schwindel, Durst und Angst) sowie die psychologische, soziale und spirituelle Begleitung (ganzheitliches Konzept der Palliativmedizin). Politisches Ziel, so das Klinische Ethikkomitee, sollte es sein, Patientinnen und Patienten flächendeckend eine umfassende palliativmedizinische Versorgung und angemessene Sterbegleitung anbieten zu können, die auch psychosoziale und spirituelle Aspekte berücksichtigt, wie das im Gedanken der Hospizbewegung verwirklicht wird.

In der gegenwärtigen Diskussion um die Freigabe von Beihilfe zum Suizid und Tötung auf Verlangen sieht das Klinische Ethikkomitee eine Fehlentwicklung, da hierin ein Defizit an ärztlichem und menschlichem Beistand sichtbar wird. Das Ethikkomitee fordert daher alle Beteiligten und Verantwortlichen im Gesundheitssystem und der Politik dazu auf, einerseits das Konzept einer flächendeckenden palliativmedizinischen Versorgung umzusetzen und andererseits endlich die rechtlichen Rahmenbedingungen zu schaffen, die es in der klinischen Praxis ermöglichen, den schriftlich artikulierten Patientenwillen („Patientenverfügung“) adäquat zu berücksichtigen.

Nach Ansicht des Klinischen Ethikkomitees widersprechen die Beihilfe zum Suizid und die Tötung auf Verlangen dem ärztlichen und pflegerischen Selbstverständnis. Das ärztliche und pflegerische Ethos ist darauf ausgerichtet, zu helfen, zu lindern und zu heilen, jedoch nicht zu töten. Die Gewährung aktiver Sterbehilfe steht für die Ärztinnen und Ärzte am Universitätsklinikum Erlangen nicht im Einklang mit ihrem beruflichen Ethos.

Die Herbeiführung des Todes durch die Gabe oder Bereitstellung eines todbringenden Medikaments würde, so das Ethikkomitee, die Arzt-Patienten-Beziehung belasten und das vertrauensvolle Verhältnis zwischen Arzt und Patient stören. Darüber hinaus würden dadurch schwerwiegende persönliche Belastungen für alle klinisch Tätigen sowie für die Angehörigen entstehen, die weit über die heutigen Belastungen in der Sterbesituation hinausgehen.

Der komplette Text der Stellungnahme kann im Internet unter www.uk-erlangen.de eingesehen werden.

Das Klinische Ethikkomitee wurde 2002 am Universitätsklinikum Erlangen auf Initiative engagierter Wissenschaftler und des Klinikumsvorstands eingerichtet. Das Ethikkomitee bietet ein Forum für die Auseinandersetzung mit ethischen Fragen im klinischen Alltag. So beschäftigen sich Arbeitsgruppen des Ethikkomitees beispielsweise mit Problemen der Aufklärung von Patientinnen und Patienten, ethischen Konflikten am Lebensbeginn sowie der Ethikberatung auf Station. Im Rahmen der Ethikberatung haben Ärztinnen und Ärzte, Pflegende sowie Angehörige die Möglichkeit, gemeinsam schwierige Entscheidungen mit Hilfe von Moderatoren und Experten zu besprechen.

Weitere Informationen für die Medien

Dr. phil. Uwe Fahr
Geschäftsführer Klinisches Ethikkomitee
Tel.: 09131/85-26435
uwe.fahr@ethik.med.uni-erlangen.de

 

uni | mediendienst | aktuell Nr. 46/2007 vom 16.03.2007


zentrale universitätsverwaltung, pressestelle --- zuletzt aktualisiert am 14.01.2008

zurück zum Seitenanfang