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Antwort der Hochschulleitung auf Vorhaltungen der Juso-Hochschulgruppe

Ausreichend Zeit für Einwände

Die Leitung der Universität Erlangen-Nürnberg sieht keinen Anlass, einer Forderung der Juso-Hochschulgruppe nachzukommen, indem sie einen Brief der Studentenkanzlei zurückzieht, der die Studierenden über Möglichkeiten der Befreiung von Studiengebühren informiert. In einem Schreiben an die Jungsozialisten führen Rektor Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske und Kanzler Thomas A. H. Schöck aus, dass immatrikulierten Studierenden vor dem Rückmeldetermin genügend Zeit bleibt, gegen einen Zahlungsbescheid Einwände zu erheben. „Insofern teilen wir nicht Ihre Auffassung, dass Rechte der Studierenden beschnitten werden oder sie bei der geschilderten Praxis in ein Klageverfahren gezwungen werden. Wir bemühen uns im Gegenteil, die Studierenden möglichst schonend und transparent an die neue Rechtslage heranzuführen, die für alle Beteiligten nicht einfach ist“, heißt es in dem Brief.

Die Juso-Hochschulgruppe hatte beanstandet, dass für Anträge zur Befreiung von den Studiengebühren, die ab dem Sommersemester 2007 erhoben werden, eine Frist bis zum 15. November 2006 gesetzt wurde. Die Antwort der Hochschulleitung verweist darauf, dass dies vom Verfahrensablauf her notwendig ist, auch wenn Befreiungsanträge nach der Studienbeitragssatzung bis zum Rückmeldetermin am 23. Februar 2007 gestellt werden können. Eine sachgerechte Bearbeitung der Anträge, die gerade beim ersten Mal in großer Zahl zu erwarten seien, sei sonst nicht bis Jahresende sicherzustellen.

Studierende, die bis zum 15. November weder einen Befreiungsantrag abgeben noch um eine Terminverlängerung bitten, erhalten ebenso einen Bescheid über ihre Beitragspflicht wie diejenigen, deren Antrag erfolglos bleibt. „Wir schließen nicht aus, dass Anträge zur Beitragsbefreiung versehentlich nicht gestellt oder unzureichend begründet werden, was den Studierenden erst dann klar werden mag, wenn der Zahlungsbescheid ergangen ist, oder sich Befreiungstatbestände überhaupt erst später ergeben. Wer mit einem Zahlungsbescheid nicht einverstanden ist, wird deshalb ausreichend Zeit haben, Einwände vorzutragen, über die die Studentenkanzlei noch vor Ablauf der Rechtsmittelfrist schriftlich entscheiden wird, wenn die Einwände unverzüglich vorgebracht worden sind. Dies werden wir den Studierenden im Zahlungsbescheid auch mitteilen“, erklärt die Hochschulleitung in ihrem Schreiben.

Pflege und Erziehung eines Kindes werden auch dann für das Sommersemester 2007 als Befreiungsgrund anerkannt, wenn das Kind nach dem 15. November geboren wird. Die Formulierung im bisherigen Antragsformular ließ daran Zweifel, was die Juso-Hochschulgruppe bemängelte. Wie die Hochschulleitung mitteilt, wird die Passage zum nächsten Semester ersetzt. Schwerbehinderte und chronisch Kranke sowie Studierende, die ihre letzte Prüfung im Wintersemester 2006/07 absolviert haben, werden ohne Verweis auf die Möglichkeit zum Darlehensabschluss als Härtefälle anerkannt. Das geänderte Formular steht ab sofort auf der Internetplattform bereit.

Weitere Informationen für die Medien:

Karl-Ernst Merker
Referat I/1
Tel.: 09131/85 -26609
Karl-Ernst.Merker@zuv.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 4902 vom 26.10.2006


zentrale universitätsverwaltung, pressestelle --- zuletzt aktualisiert am 12.11.2007

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