Logo mit Link zur Eingangsseite

Sie befinden sich im Bereich es darf gewählt werden!

Hochschulpolitik an der Universität Erlangen-Nürnberg

Es darf gewählt werden!

Am 27. Juni 2006 ist es wieder soweit: Die Studierenden der Universität Erlangen-Nürnberg dürfen von 9.00 bis 18.00 Uhr ihre Vertreter in die Kollegialorgane der Hochschule wählen. Die Wahlberechtigten sind jetzt aufgefordert, ihre Vorschläge für die Hochschulwahl einzureichen: Vom 24. April 2006 ab 9.00 Uhr bis einschließlich 8. Mai 2006, 16.00 Uhr, können sie ihre Vorschläge beim Wahlamt in der Halbmondstr. 6 in Erlangen abgeben.

In der Hochschulwahl entscheiden die Studentinnen und Studenten mit ihrem Kreuz auf dem Wahlzettel, wer künftig für sie im Senat, Erweitertem Senat, in den Fachbereichsräten, im Studentischen Konvent sowie in den Fachschaftsvertretungen spricht. Den Ort der Stimmabgabe kann man der Wahlbenachrichtigung entnehmen.

Vordrucke für die Wahlvorschläge vergibt das Wahlamt. Die Vorschlagslisten hängen dann an den Schwarzen Brettern im Kollegienhaus, am Wahlamt und an der Technischen Fakultät in Erlangen aus. Daneben kann man die Listen auch an den Anschlagtafeln der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät sowie der Erziehungswissenschaftlichen Fakultät in Nürnberg einsehen.

Planmäßig würden in diesem Jahr die so genannten „großen“ Hochschulwahlen stattfinden, bei denen neben den Studierenden auch die Mitarbeiter der Universität ihre Vertreter wählen. Doch im Juni 2006 tritt aller Voraussicht nach ein neues Hochschulgesetz in Kraft, das die Universitätsgremien neu ordnet. Die Kanzler aller bayerischen Universitäten haben als Wahlleiter festgelegt, dass in diesem Jahr wegen der geplanten Änderungen nur so genannte „kleine“ Hochschulwahlen stattfinden. Deshalb gehen im Sommersemester nur die Studierenden an die Urnen. Das neue Hochschulgesetz sieht vor, den Erweiterten Senat, den Senat und die Fachbereichsräte zum 30. September 2007 aufzulösen. Bis zu diesem Zeitpunkt führen die derzeitigen Mitglieder der Gremien ihre Geschäfte weiter. Normalerweise würde ihre Amtszeit Ende dieses Jahres auslaufen. Neuwahlen gibt es in diesem Fall jedoch lediglich für die Amtszeit der studentischen Mitglieder vom 1. Oktober 2006 bis zum 30. September 2007.

Im vergangenen Jahr beteiligten sich 11,5 Prozent der Studierenden an der Hochschulwahl - ein kleiner Rückgang gegenüber den Wahlen im Jahr 2004, die mit 13,3 Prozent die besten Ergebnisse seit 1998 einbrachte.

Weitere Informationen für die Medien:

Richard Malter
Wahlamt
Tel.: 09131/85-26652
richard.malter@zuv.uni-erlangen.de

 

Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 4595 vom 12.04.2006


zentrale universitätsverwaltung, pressestelle --- zuletzt aktualisiert am 12.11.2007

zurück zum Seitenanfang