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- Senat verabschiedet Stellungnahme der FAU zur Novellierung des Bayerischen
Hochschulgesetzes
Änderungswünsche zum Gesetzentwurf
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- Der Senat der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
hat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause einstimmig eine Stellungnahme
zur Novellierung des bayerischen Hochschulgesetzes verabschiedet. Er begrüßt,
daß mit dem Gesetzentwurf der Staatsregierung der Versuch unternommen
wird, die Autonomie der Hochschulen sowie ihre Handlungsfähigkeit
und Innovationskraft zu stärken. Der Senat hofft, daß die von
der Staatsregierung vorgesehenen Maßnahmen zur Flexibilisierung der
Hochschulhaushalte und zur Deregulierung allgemeiner Verwaltungsvorschriften
rasch und umfassend realisiert und so den Hochschulen Handlungsspielraum
verschaffen werden.
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- Der Senat konzentrierte sich in seiner Stellungnahme auf zentrale Punkte,
ohne eine umfassende Detailkritik einzelner Bestimmungen vorzulegen, wozu
schon aufgrund der außergewöhnlich engen zeitlichen Begrenzung
keine Möglichkeit bestand. Er bedauerte, diese Stellungnahme ohne
Berücksichtigung der z.T. intensiven Diskussionen innerhalb der Fakultäten
abgeben zu müssen und macht deshalb nur zu einigen wesentlichen Kernbereichen
Aussagen. Dazu gehören vor allem Äußerungen zu Hochschulrat,
Hochschulleitung, Senat, Studiendekan, Lehrevaluation, Zweitstudiengebühren
sowie leistungsbezogener Mittelverteilung.
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- Grundsätzliche Bedenken gegen den Hochschulrat
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- Grundsätzliche Bedenken äußert der Erlanger Senat zum
geplanten neuen Hochschulrat nach amerikanischem Vorbild. Er hält
den Hochschulrat aufgrund seiner Bestellung, Zusammensetzung und Kompetenzzuweisung
für systemwidrig und mit den traditionellen deutschen Universitätsstrukturen
nicht vereinbar. Unklar sei die Legitimationsbasis für die externen
Mitglieder des Hochschulrates, wem gegenüber diese Mitglieder für
ihre Entscheidungen verantwortlich sind. Bezweifelt wird vom Senat auch,
ob die Mitglieder des Hochschulrates überhaupt in der Lage sind, fundierte
Entscheidungen treffen zu können, da sie durch ihre starke berufliche
Belastung zwangsläufig nicht umfassend informiert sein können.
Der Senat der FAU lehnt aus diesen Gründen die Einrichtung eines Hochschulrates
ab, macht jedoch im Sinne konstruktiver Kritik gleichzeitig Änderungsvorschläge,
falls der Gesetzgeber dennoch am Hochschulrat festhält.
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- So wünscht der Senat der FAU, daß die Mitglieder des Hochschulrates
im Einvernehmen mit dem Senat von der Hochschulleitung vorgeschlagen werden
sollen. Außerdem sollte die Hochschulleitung gegenüber dem Senat
verpflichtet sein, über Grundsatzentscheidungen des Hochschulrates
zu berichten. Kommt es zwischen Senat und Hochschulrat zu Konflikten, sollten
diese - so der Vorschlag des FAU-Senates - gemeinsam beraten werden.
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- Erweiterte Kompetenzen für die Hochschulleitung
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- Der Senat hält ein Leitungsgremium für die Hochschule mit
erweiterten Kompetenzen und einer sechsjährigen Amtszeit des Vorsitzenden
grundsätzlich für angemessen. Bedenken gibt es allerdings bei
einzelnen Regelungen. So stößt auf Kritik, daß der Senat
über Stellen- und Mittelverteilung nicht mehr entscheiden soll. Die
gänzliche Verlagerung dieser Kompetenz auf Hochschulleitung und Hochschulrat
schaffe ein Ungleichgewicht zwischen Senat und Hochschulleitung. Der Senat
will künftig jedenfalls noch über Grundsatzfragen des Haushaltsvollzugs
und über Grundprinzipien der Mittelverteilung mitbestimmen.
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- Positiv bewertete der FAU-Senat die generelle Einrichtung von Studiendekanen,
auch wenn vor einer Überforderung dieses Amtes gewarnt wird. Für
prinzipiell sinnvoll hält der Erlanger Senat Lehrevaluationen, die
auch studentische Bewertungen mit berücksichtigen. Allerdings dürfen
dabei die grundgesetzlich gesicherte Wissenschaftsfreiheit nicht gefährdet
werden. Der Senat plädiert vor allem aus Kosten- und Zeitgründen
dafür, studentische Lehrbewertungen nicht jedes Jahr flächendeckend
vorzuschreiben. Für die anfallenden Kosten für Studiendekane
und Lehrevaluationen müssen nach Ansicht des Senates zusätzlich
ausreichend Mittel bereitgestellt werden.
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- Die im Gesetzentwurf vorgeschlagenen Studiengebühren für
ein Zweitstudium lehnt der Erlanger Senat aus praktischen Gründen
ab. Er ist der Ansicht, daß der Verwaltungsaufwand etwaige wirtschaftliche
Vorteile aus dem Gebührenaufkommen aufzehren wird. Ein Zweitstudium
kann gerade in Zeiten, in denen Absolventen nicht unmittelbar einen angemessenen
Arbeitsplatz finden, ein sinnvoller Ausweg sein, auch wenn sich nicht ausschließen
läßt, daß es im Einzelfall vorwiegend der Sicherung sozialer
Vorteile dient.
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- Für unerläßlich hält es der Senat, daß im
Vorgriff auf zu erwartende Änderungen des Bundeshochschulgesetzes
bereits jetzt in das Bayerische Hochschulgesetz die Möglichkeit aufgenommen
wird, künftig an bayerischen Hochschulen ausländische akademische
Grade erwerben sowie studienbegleitende Prüfungen ablegen zu können.
- Mediendienst AKTUELL Nr. 1528 vom 01.08.997
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Stand 04.08.1997