Wahl-Info

Nicht vergessen: Am 1. und 2. Juli 1997 sind Hochschul-Wahlen!

Die Mitglieder der Universität Erlangen-Nürnberg wählen am 1. und 2. Juli 1997 ihre Vertreter in die nach dem Bayer. Hochschulgesetz vorgesehenen Kollegialorgane.
 
Mit diesem Info sollen diese Kollegialorgane und ihre wesentlichsten Aufgaben vorgestellt werden. Zugleich sollen das Wahlsystem, die wichtigsten Wahlabläufe sowie die Termine nochmals in Erinnerung gebracht werden.
 
Nehmen Sie an der Wahl teil. Notfalls per Briefwahl! Nur dann ist gewährleistet, daß Ihre Interessen in dem jeweiligen Gremium angemessen vertreten werden. Wer nicht wählt, darf sich nicht über mangelndes Mitspracherecht beklagen! Die Briefwahl ist jedem ohne Angabe von Gründen eröffnet.
 
Wichtig: Für die persönliche Stimmabgabe benötigen Sie die Wahlbenachrichtigung nicht unbedingt. Es genügt, wenn Sie sich in irgendeiner Form ausweisen können (z.B. Studentenausweis, Führerschein etc.).
 
Sollten Sie Fragen zur Wahl haben, wenden Sie sich an das Wahlamt der Universität. Ein Text der Wahlordnung hängt am Schwarzen Brett des Wahlamtes, Halbmondstraße 6 in Erlangen aus.
 
 

Welche Kollegialorgane gibt es an der FAU?

1. Versammlung
2. Senat
3. Fachbereichsräte
 
Die Gruppe der Studierenden wird zusätzlich durch die Fachschaftsvertretungen an den Fakultäten, den Konvent und Sprecherrat vertreten.
 

Welche Gruppenvertreter werden in die Kollegialorgane entsandt und wie lange sind sie im Amt?

Da das BayHSchG dem Gedanken der Gruppenuniversität folgt, wählen die Mitglieder der Universität innerhalb ihrer Gruppe ihre Vertreter in die Kollegialorgane.
 
Je eine Gruppe bilden an der Universität derzeit:
a) die Professoren im Beamten- oder Angestelltenverhältnis,
b) das sonstige hauptberufliche wissenschaftliche und künstlerische Personal,
c) das hauptberuflich tätige nichtwisssenschaftliche Personal und
d) die Studierenden.
 
Es ist nur die Zugehörigkeit zu einer Gruppe möglich. Die Amtszeit der gewählten Vertreter beginnt am 1. Oktober des laufenden Jahres. Während die Amtszeit der studentischen Vertreter 1 Jahr beträgt, amtieren alle übrigen Gruppenvertreter 2 Jahre.
 

Wer ist wahlberechtigt?

Wahlberechtigt ist nur, wer tatsächlich im Wählerverzeichnis eingetragen ist (Stichtag = 3.6.97). Für die Zugehörigkeit zu einer Gruppe bzw. zu einer Fakultät ist der Eintrag im Wählerverzeichnis maßgeblich. Wer keiner Fakultät angehört, ist nur zur Wahl der Vertreter in die Versammlung und in den Senat wahlberechtigt.
 

Wichtige Termine

Frist zur Einreichung von Wahlvorschägen
2.5. - 15.5.1997, 16.00 Uhr
 
Auslegung des Wählerverzeichnisses
28.5. - 2.6.1997
 
Schließung des Wählerverzeichnisses
3.6.1997, 16.00 Uhr
 
Erinnerungen gegen das Wählerverzeichnis
4.6.1997, 16.00 Uhr
 
Letzter Termin für Briefwahlanträge
a) bei Übersendung der Unterlagen durch die Post: 17.6.1997, 16.00 Uhr
b) bei persönlicher Abholung der Unterlagen: 24.6.1997, 16.00 Uhr
 

Briefwahl

Der Antrag auf Zusendung von Briefwahlunterlagen muß eigenhändig unterzeichnet sein. Ist bei einem Wähler im Wählerverzeichnis der Briefwahlvermerk angebracht, kann er nur noch per Briefwahl wählen. Eine persönliche Stimmabgabe ist dann ausgeschlossen.
 

Bekanntgabe der Wahlvorschläge

Die zugelassenen Wahlvorschläge werden im gesamten Uni-Bereich durch Aushang bekanntgegeben. Der amtliche Aushang findet an Schwarzen Brettern folgender Stellen statt:
 
Erlangen:
Halbmondstraße 6, Universitätsstraße 15
(Kollegienhaus) und Dekanat der
Technischen Fakultät, Erwin-Rommel-Straße 60
 
Nürnberg:
Lange Gasse 20 (WiSo),
Regensburger Straße 160 (EWF)
 

Und noch einmal: Die Sache mit dem Quorum

Nach Art. 33 Abs. 3 BayHSchG wird die volle Zahl der Sitze einer Gruppe nur bei einer Mindestbeteiligung der wahlberechtigten Gruppenmitglieder in Höhe von 50 % zugeteilt.Wird diese Quote unterschritten, so verringert sich entsprechend die Zahl der von der Gruppe besetzbaren Sitze! Allerdings ist gewährleistet, daß jeder Gruppe, in der gültige Stimmen abgegeben wurden, unabhängig von der Wahlbeteiligung ein Sitz verbleibt, in der Versammlung, im Senat und in den Fachbereichsräten g) - l) jeweils zwei Sitze.
 

Wann wird gewählt?

Die Wahllokale sind am 1. und 2. Juli 1997 jeweils von 9.00 - 16.00 Uhr geöffnet.
 

Wie setzen sich die Kollegialorgane an der FAU zusammen? Welche Aufgaben haben sie?

132 Gruppenvertreter (Pr:72, wP:24, nwP:12, St:24)*
Die Versammlung beschließt die Grundordnung und deren Änderung als Satzung, wählt den Leiter der Hochschule (Präsident bzw. Rektor) sowie die Prorektoren bzw. Vizepräsidenten und nimmt den Jahresbericht der Leitung der Hochschule entgegen.
22 Gruppenvertreter (Pr:12, wp:4, nwP:2, St:4)*)
Der Senat
- beschließt die von der Hochschule zu erlassenden Rechtsvorschriften sowie die Vorschläge für die Grundordnung und deren Änderungen.
- erstellt die Vorschlagsliste für die Wahl des Leiters der Hochschule und beschließt über die Vorschläge für die Ernennung des Kanzlers und für die Bestellung dessen ständigen Vertreters.
- bestellt die Mitglieder Ständiger Kommissionen und des Kuratoriums sowie nach Maßgabe der Wahlordnung und der Grundordnung Wahlorgane.
- beschließt in Haushaltsangelegenheiten (z. B. Voranschläge zum Staatshaushalt,Verteilung von Stellen und Mitteln).
- beschließt in Angelegenheiten über die Forschung und die Förderung des wiss. und künstl. Nachwuchses und beschließt über die Einrichtung, Änderung oder Aufhebung von Studiengängen.
- beschließt über den Entwicklungsplan sowie die Ausstattungspläne, Vorschläge zur Gliederung der Hochschule, Anträge auf Einrichtung von Sonderforschungsbereichen und bestimmt Forschungsschwerpunkte.
- beschließt auf der Grundlage des Beschlusses des Fachbereichsrates Vorschläge für die Berufung von Professoren sowie Anträge auf Erteilung der Lehrbefugnis und verleiht z.B. die Würde eines Ehrensenators.
- bestellt einen Beauftragten für die schwerbehinderten Studenten.
- u.v.a.m.
a) Theologischen Fakultät
b) Juristischen Fakultät
c) Philosophischen Fakultät I
d) Philosophischen Fakultät II
e) Naturwissenschaftl. Fakultät III
f) Erziehungswissenschaftl. Fakultät
je 12 Gruppenvertreter (Pr:7, wP:2, nwP:1, St:2)*)
g) Medizinischen Fakultät
h) Naturwissenschaftl. Fakultät I
i) Naturwissenschaftl. Fakultät II
k) Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät
l) Technischen Fakultät
je 24 Gruppenvertreter (Pr:14, wP:4, nwP:2, St:4)*)
Dem Fachbereichsrat der Medizinischen Fakultät gehören außerdem die Leiter der klinischen Einrichtungen an, die sich unmittelbar mit Krankenversorgung befassen.
 
Die Fachbereichsräte sind zuständig in allen Angelegenheiten des Fachbereichs, für die nicht die Zuständigkeit des Dekans bestimmt ist. Der Fachbereichsrat soll seine Entscheidungen und Beratungen auf Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung beschränken. Wesentliche Entscheidungen des Senats basieren auf Beschlüssen der Fachbereichsräte (z. B. Berufungslisten, Anträge auf Erteilung der Lehrbefugnis, Prüfungsordnungen u.v.a. mehr).
 
mind. 7 Studierende je Fakultät (bei über 2 000 Studierenden in der Fakultät je weitere angefangene 1000 einVertreter mehr)
Der Fachschaftsvertretung obliegt im wesentlichen die Wahrnehmung fachbereichsbezogener Angelegenheiten der Studierenden.
Die in Versammlung und Senat gewählten studentischen Vertreter sowie weitere 22 Studierende auf die bei der Wahl in die Versammlung weitere Sitze entfallen würden. Die Fachschaftssprecher nehmen an den Sitzungen mit beratender Stimme teil.
 
Die Aufgaben des Studentischen Konvents und des Sprecherrats sind nach dem Gesetz
1. die Vertretung der fachlichen, wirtschaftlichen und sozialen Belange der Studierenden der Hochschule,
2. fachbereichsübergreifende Fragen, die sich aus der Mitarbeit der studentischen Vertreter der Kollegialorgane ergeben,
3. die Förderung der geistigen, musischen und sportlichen Interessen der Studierenden,
4. die Pflege der Beziehungen zu deutschen und ausländischen Studierenden.
 
Bis zu vier Mitglieder aus den Reihen der Studierenden.
Die studentischen Vertreter in den Kollegialorganen sind an Beschlüsse oder Weisungen des Studentischen Konvents oder Sprecherrats nicht gebunden.
 
 
*) Pr = Professoren
wP = sonstiges wiss. Personal
nwP = nichtwiss. Personal
St. = Studierende
 
 
Wahlamt: Herr Malter (ZUV)
Halbmondstr. 6, II. Stock, Zi.-Nr.: 2.026
Telefon: 09131/85 -26652
Telefax: 09131/85 -26727
Schloßplatz 4, 91054 Erlangen

Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) pressestelle@zuv.uni-erlangen.de
Stand 11.6.1997