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- Der Kanzler an alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen zum
Thema:
Energiesparender Betrieb zum Jahreswechsel
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- Liebe Mitarbeiterinnen,
- liebe Mitarbeiter,
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- angesichts der nach wie vor bestehenden Engpässe bei
den Gebäudebewirtschaftungskosten, aber auch im Hinblick
auf unsere Verantwortung für die Umwelt, sollte es selbstverständlich
sein, daß sich alle Angehörigen unserer Universität
täglich darum bemühen, alle Möglichkeiten der
Energieeinsparung zu nutzen.
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- Dies gilt in besonderem Maße in der Zeit zwischen den
Weihnachts- und Neujahrsfeiertagen, wenn beabsichtigt ist, in
dieser Zeit Urlaub zu machen und die Betriebs- und Arbeitsstätten
ruhen zu lassen.
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- Bitte beachten Sie deshalb insbesondere in der kalten Jahreszeit
die nachfolgenden Informationen und Verhaltenshinweise, welche
Ihne auch in schriftlicher Form zugegangen sind, und setzen Sie
sich bei Fragen und Problemen bitte unverzüglich mit den
genannten Stellen in Verbindung.
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- Im übrigen fordern Sie bitte bei Bedarf unsere "Energiespar-Tips"
beim Referat IV/3 (Tel.: 85-22892) an.
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- Ich danke Ihnen herzlich für Ihre Unterstützung.
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- Mit freundlichen Grüßen
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- Thomas A.H. Schöck
- Kanzler
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Bei Betriebsruhe von Einrichtungen: Energiespar-Check
Allgemeine Hinweise zur Betriebsweise
der Heizungsanlage
- Generell werden Heizungsanlagen im Nacht- und Wochenendbetrieb
abgesenkt gefahren. D.h. angepaßt an die Nutzungserfordernisse
erfolgt ein reduzierter Energieeinsatz, soweit dies die technologischen
und nutzerspezifischen Rahmenbedingungen gestatten.
- Ein abgesenkter, energiesparender Betrieb ist nur dann möglich,
wenn alle Nutzer eines Objektes, Gebäudes bzw. Versorgungsstranges
dem zustimmen (technische Restriktionen sind zu beachten).
- Der Umfang der Leistungsreduzierung ist auch von der Bausubstanz
und ähnlichen Faktoren abhängig.
Präventives Handeln des Nutzers
- Heizkörperthermostate nicht auf Frostschutz stellen,
sondern entsprechend den örtlichen Gegebenheiten zumindest
in Stufe 1 oder 2 belassen. Thermostate nicht abdecken oder verbauen
(Wärmestau vermeiden!).
- Nicht genutzte Räume sind der ZUV (Ref IV/3) zu melden,damit
die Unterhaltsreinigung unterbleibt.
- 4 Dichtheit und Verschluß der Außentüren
und Fenster (ggf. nicht genutzte Ablüfter abdichten) prüfen,
um Kältebrücken bzw. Aus- kühlung zu vermeiden.
- 4 Sind Schwachstellen in der baulichen Hülle bekannt,
z.B. wo Wasser eintreten könnte (Wasserschadensbereiche),
dann technische Geräte, etc. abdecken oder Standort verändern.
- In sicherheitsrelevanten Bereichen des Nutzers (z.B. laufende
Versuchsreihen) angemessene Kontrolle organisieren bzw. Jourdienst
mit Benennung von Ansprechpartnern für die ATD einsetzen.
Information an die Abteilung Technische
Dienste (ATD)
- Bei Anlagen des Nutzers, deren Betrieb in dieser Zeit brisant
ist, sollte die ATD darüber informiert werden. Dabei ist
eine Kontaktperson des Betreibers/Nutzers zu benennen, damit
im Notfall (z.B. Rohrbruch) gehandelt werden kann.
- Die Nutzer sollten die der ATD vorgelegten Listen der Ansprechpartner
(Nutzerbenachrichtigungen) für Anlagen (z.B. Kühl-
und Klimakammern) überprüfen und ggf. aktualisieren.
Benennung fester Ansprechpartner (Kontaktperson) bei allen Einrichtungen
auch für den Routinebetrieb ggf. nachholen.
- Informationen (Zeitraum, Gebäude etc.) über vorgesehene
Betriebsruhe von gesamten Einrichtungen werden vom Ref. IV/3
an die ATD weitergegeben. Diese klärt, ob für ein ganzes
Gebäude die Betriebsruhe geplant ist. Der abgesenkte energiesparende
Betrieb ist technisch nur gebäudeweise realisierbar.
- Informationen und Rückfragen richten Sie bitte an:
- Zentrale Universitätsverwaltung
- Referat V/1 (Service)
Tel.: 85-7045 und Fax: 85-7779
Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit
(Pressestelle) pressestelle@zuv.uni-erlangen.de
Stand: 20.11.1998