Jahrestagung der Kanzler der deutschen Universitäten wählt neue Bundessprecher in Frankfurt/O


Neue Aufgabe für Kanzler Thomas A.H. Schöck


Auf der Jahrestagung der Kanzler der deutschen Universitäten, die vom 27. bis 29. September 2000 in Frankfurt an der Oder stattfand, wurde Thomas A. H. Schöck, Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg, einstimmig für drei Jahre zum Bundessprecher gewählt. Er wird damit Nachfolger von Prof. Dr. Hanns H. Seidler, dem Kanzler der Technischen Universität Darmstadt. Zu seinen Stellvertretern wurden Dorothee Dzwonnek, Kanzlerin der Universität Dortmund, und Christoph Ehrenberg, Kanzler der Universität Osnabrück, gewählt.
 
Thomas A. H. Schöck hat Rechtswissenschaft und Volkswirtschaftslehre studiert und anschließend als wissenschaftlicher Assistent für Steuerrecht gearbeitet. Nach acht Jahren Tätigkeit in der Bayerischen Ministerialverwaltung ist er seit 1.10.1988 Kanzler der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Von 1996 bis 1999 war er Sprecher der Kanzler der bayerischen Universitäten. Auf der Jahrestagung 1999 in Greifswald wurde er zum stellvertretenden Bundessprecher gewählt.
Dorothee Dzwonnek hat Rechtswissenschaft studiert und war wissenschaftliche Mitarbeiterin für Zivilrecht und Deutsche Rechtsgeschichte an der Ruhr-Universität Bochum. Seit 1987 war sie im Ministerium für Wissenschaft und Forschung des Landes Nordrhein-Westfalen in verschiedenen Bereichen der Wissenschaftsverwaltung tätig, ehe sie am 15.4.1996 Kanzlerin der Universität Dortmund wurde.
 
Christoph Ehrenberg ist nach einem Studium der Rechtswissenschaft in Münster und einer Tätigkeit als Referent im Wissenschaftsministerium des Landes Niedersachsen seit November 1992 Kanzler der Universität Osnabrück. Er war von 1997 bis 2000 Landessprecher der Universitätskanzler in Niedersachsen. 1998 bis 1999 war er Mitglied der Expertenkommission zur Erarbeitung von Empfehlungen für ein neues niedersächsisches Hochschulgesetz.
 
Die Aufgabe des Bundessprechers besteht darin, zusammen mit seinen beiden Vertretern und dem aus den Landessprechern bestehenden Sprecherkreis auf Bundesebene die Interessen der Kanzler der Universitäten als Leiter der Hochschulverwaltungen und als Verantwortliche für Haushaltsfragen und Angelegenheiten des nichtwissenschaftlichen Personals der Universitäten zu vertreten, wobei die Kompetenzen in den einzelnen Ländern durchaus unterschiedlich zugeschnitten sind.
Schwerpunkte der Arbeit des Sprecherkreises in den kommenden Jahren werden dabei sein:
- Weitere Entwicklung und Koordinierung der DV-unterstützten Kosten- und
Leistungsrechnung,
- Neue Entwicklungen im Dienst- und Tarifrecht für den Wissenschaftsbereich,
- Neuformulierung des Arbeitnehmererfindungsgesetzes,
- Entwicklung von Benchmarks für Hochschulverwaltungen,
- Unterstützung der Internationalisierung der Universitäten durch die
Hochschulverwaltungen,
- Klärung der Grundfragen der Besteuerung von universitären Leistungen sowie
- Neuordnung der Bau- und Liegenschaftsverwaltung des Staates und der
Universitäten.
 
Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2176 vom 29.09.2000

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Stand: 02.10.2000