Universität Erlangen-Nürnberg
 

Urteil im Fall des Kinderporno-Sammlers


Bei Mißbrauch der Internetzugänge der Universität kennt die Hochschule kein Pardon und schaltet unverzüglich die Kriminalpolizei ein. Das Gericht verurteilte jetzt einen Studenten, der über den unieigenen Rechnerpool Kinderpornos gesammelt hatte.
 
Zur Vorgeschichte: Anfang März 2000 wurden die Systembetreuer der Universität Erlangen-Nürnberg von einem Internetbenutzer außerhalb der Hochschule auf einen IRC-Teilnehmer hingewiesen, der über den Rechnerpool der Philosophischen Fakultät offensichtlich Kinderpornos kopierte. Der betreffende Student stellte sich zunächst ahnungslos, in seinem Datenbestand war allerdings etliches zweifelhaftes Bildmaterial gelagert. Damit lag der Verdacht auf Mißbrauch der CIP-Rechner und Verstoß gegen das Strafgesetze nahe. Das Rechenzentrum mußte somit die Kripo einschalten.
 
Die Ermittlungen wurden daraufhin auch auf das häusliche Umfeld ausgedehnt und führten zur Entdeckung weiteren belastenden Materials. Die Staatsanwaltschaft stellte Strafantrag. Inzwischen erging ein Urteil: der Student wurde zu einer Geldstrafe (70 Tagessätze à DM 30.--, DM 2100.-) verurteilt und die Datenträger wurden eingezogen. Außerdem wurde ihm das Verbot erteilt, künftig noch Jugendliche zu betreuen.
 
 
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Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2197 vom 25.10.2000

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