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Universität Erlangen-Nürnberg
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Urteil im Fall des Kinderporno-Sammlers
Bei Mißbrauch der Internetzugänge der Universität
kennt die Hochschule kein Pardon und schaltet unverzüglich
die Kriminalpolizei ein. Das Gericht verurteilte jetzt einen
Studenten, der über den unieigenen Rechnerpool Kinderpornos
gesammelt hatte.
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- Zur Vorgeschichte: Anfang März 2000
wurden die Systembetreuer der Universität Erlangen-Nürnberg
von einem Internetbenutzer außerhalb der Hochschule auf
einen IRC-Teilnehmer hingewiesen, der über den Rechnerpool
der Philosophischen Fakultät offensichtlich Kinderpornos
kopierte. Der betreffende Student stellte sich zunächst
ahnungslos, in seinem Datenbestand war allerdings etliches zweifelhaftes
Bildmaterial gelagert. Damit lag der Verdacht auf Mißbrauch
der CIP-Rechner und Verstoß gegen das Strafgesetze nahe.
Das Rechenzentrum mußte somit die Kripo einschalten.
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- Die Ermittlungen wurden daraufhin auch auf
das häusliche Umfeld ausgedehnt und führten zur Entdeckung
weiteren belastenden Materials. Die Staatsanwaltschaft stellte
Strafantrag. Inzwischen erging ein Urteil: der Student wurde
zu einer Geldstrafe (70 Tagessätze à DM 30.--, DM
2100.-) verurteilt und die Datenträger wurden eingezogen.
Außerdem wurde ihm das Verbot erteilt, künftig noch
Jugendliche zu betreuen.
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- · Weitere Informationen:
Bernd Thomas, Regionales Rechenzentrum (RRZE)
Martensstrasse 1, 91058 Erlangen
Tel.: 09131/85 -27815, -27031; Fax: 09131/302941
E-Mail: bernd.thomas@rrze.uni-erlangen.de
Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2197 vom 25.10.2000
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