Institut für Recht und Technik

Bayerischer Habilitationsförderpreis für Dr. Anne Röthel

Für das Fachgebiet Rechtswissenschaft/Europäisches Privatrecht hat Dr. Anne Röthel, Institut für Recht und Technik der Universität Erlangen-Nürnberg, einen der Bayerischen Habilitationsförderpreise 2000 erhalten. Mit der Preisvergabe sollen hochqualifizierte promovierte Frauen und Männer dafür gewonnen werden, ihre berufliche Laufbahn an einer Universität fortzusetzen. Aus 25 Bewerbungen wurden in diesem Jahr 7 Stipendiatinnen und 4 Stipendiaten ausgewählt. Staatsminister Hans Zehetmair wird die Preise am 23. Oktober 2000 in München feierlich übergeben.
 
Anne Röthel wurde 1968 in Bochum geboren. Sie studierte von 1988 bis 1993 Rechtswissenschaften an den Universitäten Köln und Clermont-Ferrand (Frankreich) und wurde in die Studienstiftung des Deutschen Volkes aufgenommen. 1994 bis 1995 erstellte sie ihre Promotionsarbeit im Rahmen des Graduiertenkollegs "Umwelt- und Technikrecht" der Universität Trier mit dem Thema "Grundrechte in der mobilen Gesellschaft", betreut von Professor Dr. Dr. Udo Di Fabio (inzwischen Lehrstuhlinhaber an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Richter am Bundesverfassungsgericht). Im Oktober 1995 wechselte sie als wissenschaftliche Mitarbeiterin an das Institut für Recht und Technik der FAU (Professor Dr. Klaus Vieweg). Gleichzeitig absolvierte sie ihr Rechtsreferendariat am Oberlandesgericht Nürnberg und legte im Dezember 1997 die zweite juristische Staatsprüfung ab. Von März bis Juli 1998 war Dr. Röthel als Stagiaire bei der Generaldirektion Unternehmen der Europäischen Kommission in Brüssel beschäftigt.
 
Das Habilitationsvorhaben zum Thema: "Normkonkretisierung im Privatrecht", das bereits von der Deutschen Forschungsgemeinschaft gefördert wird, befaßt sich mit der richterlichen Ausfüllung normativer Rechtsbegriffe im deutschen und europäischen Privatrecht. Sowohl der deutsche Gesetzgeber als auch der europäische Verordnungs- und Richtliniengeber greifen bei der Regelung privater Konfliktlagen auf unbestimmte Rechtsbegriffe zurück, die vom Richter eine wertende Ausfüllung, d.h. eine Konkretisierung verlangen. Anhand von ausgewählten normativen Rechtsbegriffen aus wirtschaftlich relevanten Normbereichen, beispielsweise dem Schadensrecht oder dem privaten Immissionsschutzrecht, untersucht Dr. Röthel die methodischen Grundlagen, die Phänomene und die Begründungsstrukturen richterlicher Konkretisierung. Forschungsbedarf besteht vor allem für die jüngere gemeinschaftsrechtliche Dimension der Normkonkretisierung. Da die Thematik das Verhältnis zwischen den nationalen Gerichten und dem Europäischen Gerichtshof berührt, nimmt die Frage nach Voraussetzungen und Umfang der Konkretisierungs- und Kontrollkompetenz des EuGH einen besonderen Stellenwert im Forschungsvorhaben ein.
 
Das Bayerische Wissenschaftsministerium vergibt den Habilitationsförderpreis, um hochkarätige Nachwuchswissenschaftler für Professuren zu interessieren, die in den nächsten Jahren neu besetzt werden müssen. Die Förderpreisträger erhalten für maximal drei Jahre ein monatliches Stipendium von 5.500 Mark. Zusätzlich können bis zu 15.000 Mark jährlich als Sachkostenzuschuß und bis zu 50.000 Mark als Zuschuß für Sachausstattung bewilligt werden.
 
· Weitere Informationen:
Dr. Anne Röthel, Institut für Recht und Technik, Hindenburgstraße 34,
91054 Erlangen, Tel.: 09131/85 -29243, E-mail: irut@jura.uni-erlangen.de
 
Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2155 vom 23.08.2000

Sachgebiet Öffentlichkeitsarbeit (Pressestelle) pressestelle@zuv.uni-erlangen.de
Stand: 23.08.2000