Universität Erlangen-Nürnberg


Rektor mißbilligt Zitierweise von Prof. Forschner


Der Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Gotthard Jasper, mißbilligt die Zitierweise von Prof. Dr. Maximilian Forschner, Inhaber des Lehrstuhls für Philosophie III, als "unzureichend und darum nicht akzeptabel". Zur Vorgeschichte: Im Juni 2000 wurde Prof. Forschner in den Medien vorgeworfen, er habe in seinem Buch "Über das Glück des Menschen" ganze Abschnitte von dem englischen Philosophen James Urmson wörtlich abgeschrieben, ohne dieses jeweils durch Anführungszeichen kenntlich gemacht zu haben. Prof. Forschner wies demgegenüber darauf hin, daß er in einer einleitenden Fußnote deutlich gemacht habe, daß er sich auf Urmson stütze, bat aber gleichwohl die Ständige Kommission zur Untersuchung von Vorwürfen wissenschaftlichen Fehlverhaltens der Universität Erlangen-Nürnberg, die Anschuldigungen zu untersuchen.
 
Die Kommission unter Vorsitz von Prof. Dr. Albrecht Winnacker, Inhaber des Lehrstuhls für Werkstoffwissenschaften, hat nun das Ergebnis ihrer Untersuchung dem Rektor vorgelegt. Darin bewertet diese die Zitierweise von Prof. Forschner als "wissenschaftliches Fehlverhalten". Für unberechtigt hält die Kommission allerdings den in Presseberichten erhobenen Vorwurf des Plagiats oder geistigen Diebstahls. Sie wirft dem Betroffenen jedoch vor, "daß er längere Textpassagen Urmsons in teilweise wörtlicher, teilweise engstens angelehnter Übersetzung in sein Werk übernommen hat, ohne die betreffenden Stellen klar zu kennzeichnen." Sie kommt zu dem Schluß, daß diese Vorgehensweise "weder den Vorschriften des Urheberrechtsgesetzes noch den wissenschaftsethischen Anforderungen" genügt und schlägt dem Rektor vor, dieses zu mißbilligen.
 
Der Rektor ist dem gefolgt und hat inzwischen das Verhalten von Prof. Forschner offiziell mißbilligt. In seinem Schreiben an Prof. Forschner macht der Rektor deutlich: "Auch wenn die Kommission, meines Erachtens zutreffend, den Vorwurf des Plagiats - oder wie man in der Presse lesen konnte - des 'geistigen Diebstahls' bzw. 'Ideenklaus im großen Stil' - als unbegründet zurückgewiesen hat, stellt sie doch wissenschaftliches Fehlverhalten fest, insoweit sie Ihnen mangelhafte Transparenz und Detailliertheit in den Angaben zu Ihrem Rückgriff auf den Text von Urmson vorwirft. Insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Vorbildwirkung, die von uns Hochschullehrern gerade gegenüber den Studierenden erwartet wird", so Prof. Jasper in seinem Schreiben, "muß ich als Rektor der Universität diese unzureichende und darum nicht akzeptable Zitierweise ausdrücklich mißbilligen."
 
Prof. Forschner bedauert in seiner Antwort an den Rektor seine Zitierpraxis, aus welcher der Anteil der Quelle und der des Bearbeiters an der Textgestaltung nicht immer unmittelbar ersichtlich wurde. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: Die Erwartungshaltung des Lesers "nicht hinreichend bedacht und ihr durch meine Pauschalhinweise nicht entsprochen zu haben, bedauere ich; wie ich überhaupt bedauere, in der Vergangenheit in meiner Zitierweise nicht immer die größtmögliche Sorgfalt und Genauigkeit angewandt zu haben." Die Einleitung eines förmlichen Disziplinarverfahrens oder akademische Konsequenzen hält die Kommission nicht für geboten: "Dem Betroffenen ist kein Plagiat, sondern ein minder schwerer Verstoß gegen das Urheberrecht und eine Verletzung der Grundsätze wissenschaftlichen Publizierens anzulasten." Dem schließt sich der Rektor an: "Zu weiteren Schritten sehe ich in Übereinstimmung mit der Kommission keinen Anlaß", so der Rektor in seinem Schreiben an Prof. Forschner.
 
Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2165 vom 19.09.2000

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Stand: 19.09.2000