Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung
Tagung zum Arabischen und Islamischen Recht

Darf ein Muslim in Deutschland seine Kreditkarte benutzen, wenn damit Zinsgeschäfte verbunden sind? Wie ist das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Schächten zu interpretieren? Dies sind nur zwei der aktuellen Fragen, die auf einer öffentlichen Tagung des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Privatrecht und Rechtsvergleichung (Prof. Dr. Mathias Rohe M.A.) und der Gesellschaft für Arabisches und Islamisches Recht (GAIR) am Freitag, 11. Oktober, und Samstag, 12. Oktober 2002, im Wassersaal der Orangerie in Erlangen behandelt werden.

Im Januar 2002 hatte das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass sich Muslime auf die Ausnahme vom Schächtungsverbot berufen können. Im langwierigen Verlauf der Rechtsfindung, in dem das Bundesverwaltungsgericht zunächst ein gegenteiliges Urteil gesprochen hatte, hatten auch zwei Gutachten der Universität Kairo beziehungsweise der Islamischen Religionsgemeinschaft Hessen eine maßgebliche Rolle gespielt. Gemeinsam mit Amir Zeidan, dem früheren Vorsitzenden der Islamischen Religionsgemeinschaft in Hessen, wird der GAIR-Vorsitzende Prof. Rohe am ersten Veranstaltungstag diese und andere Probleme des “Ifta’ in Deutschland” behandeln. Von hoher aktueller Relevanz ist auch die Position des Gutachtenwesens, der so genannten Ifta’, in den Friedensvertragsfragen mit Israel. Der Versuch der arabischen wie der israelischen Seite, religiöse Rechtsgutachten politisch zu instrumentalisieren, wird hier zu erörtern sein. Zuvor wird das Ifta’ in zwei Beiträgen einer historischen Standortbestimmung unterzogen.

Der zweite Tag des Symposiums ist dem “Recht in Pakistan” gewidmet. Das pakistanische Rechtssystem ist deshalb von besonderem Interesse, weil in ihm auf der Basis des englischen Rechts (aus der kolonialen Vergangenheit) eine Hinwendung zum Islam erfolgt. Mit dem ehemaligen Vorsitzenden der Sharia’ in Pakistan, Richter Muhammad Taqi Uthmani, wird unter anderem ein intimer Kenner zum Thema “Sharia’ in Pakistan” referieren.

Der Beginn der Tagung ist am Freitag, 11. Oktober 2002, um 11.30 Uhr, am Samstag, 12. Oktober, um 9.00 Uhr. Das ausführliche Programm findet sich im Internet unter www.jura.uni-erlangen.de/Lehrstuehle/zivilrecht3/.

Weitere Informationen

Prof. Dr. Mathias Rohe M.A.
Lehrstuhl für Bürgerliches Recht
Tel.: 09131/ 85 -22823
mathias.rohe@jura.uni-erlangen.de


Mediendienst FAU-Aktuell Nr. 2950 vom 9.10.2002


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