Juristische Fakultät beteiligt sich erneut am Philip C. Jessup Moot Court-Wettbewerb


Völkerrechtsverhandlung unter realen Bedingungen

 
Die Republik Turingia und die Republik Babbage streiten sich vor dem Internationalen Gerichtshof. Der Staat Babbage hat strenge Auflagen für die erlaubten Inhalte im Internet. Eine in Turingia ansässige Firma widersetzt sich diesen Auflagen und entzieht sich später den Sanktionen des Staates Babbage. Das Gericht ist zusammengekommen, um die Plädoyers zu hören. Sie sind gespannt, was die "Rechtsvertreter" beider Staaten zu diesem Völkerrechtsfall im Rahmen des Jessup Moot Court-Wettbewerbs zu sagen haben. Gäste sind am Mittwoch, 6. Februar 2002, 18.00 Uhr, im Hörsaal 0.283 der Juristischen Fakultät in Erlangen (Schillerstraße 12) ebenfalls herzlich eingeladen.
 
Natürlich ist der Fall fiktiv, ebenso wie die beiden Staaten, doch die Themenstellung wie das gerichtliche Procedere sind stark an die Realität angelehnt. Denn im Philip Jessup Moot Court Wettbewerb geht es um die Simulation einer Verhandlung vor dem Internationalen Gerichtshof in Den Haag. Der renommierteste internationale Studentenwettbewerb auf dem Gebiet des Völkerrechts, benannt nach dem Harvard-Professor Philip C. Jessup, wird seit 1960 alljährlich von einer Studentenvereinigung mit Sitz in Washington organisiert. Weltweit nehmen jährlich rund 1.500 Nachwuchsjuristen in 300 Teams aus fünf-zig Ländern an den nationalen Ausscheidungen teil. Die nationalen Sieger werden zur Endrunde nach Washington eingeladen.
 
Das Team der Juristischen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg, bestehend aus den Austauschstudentinnen Lisa Barningham und Elaine Miller und ihren Kommilitonen Franz-Christian Heinz, Fabian Hess und Azmat Hussain ,wird vom 8. bis 10. Februar bei der bundesdeutschen Endausscheidung in Augsburg gegen neun weitere Teams aus ganz Deutschland ins Rennen gehen. Das Ziel für Erlangen heißt diesmal Finalteilnahme, nachdem man im Vorjahr im Halbfinale gescheitert war.
 
Betreut werden die Erlanger Studierenden vom Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie. Günther Biewald, wissenschaftlicher Mitarbeiter von Lehrstuhlinhaber Prof. Dr. Joachim Hruschka, erklärt den Wettbewerb: "Zunächst müssen die Studierenden einen Schriftsatz für jedes am Verfahren beteiligte Land verfassen. Bei der nationalen Ausscheidung wird dann für die mündliche Verhandlung ausgelost, für welchen Standpunkt das Team einzutreten hat." Sowohl das schriftliche "Memorial" als auch die Plädoyers sind in englischer Sprache, der Amtssprache des Internationalen Gerichtshofs, zu verfassen. Das Gericht bilden Völkerrechtsexperten von Hochschulen und Institutionen.
 
Vor der Abreise nach Augsburg findet am Mittwoch, 6. Februar 2002, in Erlangen die "Generalprobe" statt. Hierfür konnten als "Richter" die vier Juristen Philip Ray und Basil Weters, Siemens Legal Services, sowie RA Volker German, KPMG Treuhand Beiten Burkardt, und RA Dr. Nikolaus Weber, Geschäftsführender Partner der Kanzlei Rödl & Partner, gewonnen werden.

Weitere Informationen
Günther Biewald
Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht und Rechtsphilosophie
Tel.: 09131/ 85 -22249
Gunther.Biewald@jura.uni-erlangen.de

Mediendienst Aktuell Nr. 2691 vom 4.2.2002

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