Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät


Mehr Transparenz beim Abschluss von Lebensversicherungen


Ilse P. beugt sich verzweifelt über ihre Versicherungspolice: Nirgendwo ein Hinweis, wieviel Geld ihr zusteht, wenn sie jetzt ­ nach drei Jahren ­ ihre Lebensversicherung vorzeitig auflöst. Dabei bräuchte sie doch dringend jeden Cent. Um Verbraucher wie Ilse P. verstärkt zu schützen und zu informieren hat der Bundesgerichtshofes vergangenes Jahr ein neues Urteil gesprochen. Zum Thema "Transparente Zillmerung ­ Reaktionen der Praxis auf die neue Rechtsprechung" referiert Dr. Peter Präve, Leiter der Abteilung Verbraucherrecht des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), an der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät der Universität Erlangen-Nürnberg. Der Vortrag findet am Mittwoch, 6. Februar 2002, an der WiSo, Raum 0.142, Lange Gasse 20, im Rahmen des Praktikerseminars des Instituts für Versicherungswissenschaft und des Berufsbildungswerks der Deutschen Versicherungswirtschaft in Nürnberg e.V. statt.
 
"Das Urteil des Bundesgerichtshofes verpflichtet die Versicherer dazu, beim Abschluss einer Lebensversicherung die Verbraucher besser über Abschlusskosten und Rückkaufswerte zu informieren," unterstreicht Präve. "Da der Verbraucher in Zukunft noch besser aufgeklärt wird, ist er auch vor Geldverlusten besser geschützt."
 
Ungeachtet dieser neuen Rechtsprechung sind alle bisher geschlossenen Versicherungsverträge rechtsgültig. Die Versicherer sind jedoch verpflichtet, Vertragsergänzungen vorzunehmen. Daher sind flächendeckend Millionen von Schreiben der Versicherungsgesellschaften an ihre Kunden unterwegs.
 
 
Weitere Informationen
Prof. Dr. Harald Herrmann
Tel.: 0911/5302-267
herrmann@wiso.uni-erlangen.de


Mediendienst Aktuell Nr. 2686 vom 1.2.2002

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