Collegium Alexandrinum
Wann ist Notwehr gerechtfertigt?
Im Rahmen der Vortragsreihe des Collegium Alexandrinum der Universität
Erlangen-Nürnberg spricht am Donnerstag, 17. Januar 2002,
um 20.15 Uhr im Hörsaal des Instituts für Biochemie
(Fahrstraße 17, 91054 Erlangen) Prof. Dr. Volker Erb vom
Institut für Strafrecht und Strafprozessrecht über
"Grundfragen des Notwehrrechts". Der Eintritt ist frei.
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- Der Vortrag von Prof. Erb gibt einen Überblick
über das Recht der Notwehr, das im vergangenen Jahr den
Schwerpunkt seiner Forschungstätigkeit bildete. Das Recht
des einzelnen, sich gegen akute rechtswidrige Übergriffe
effektiv wehren zu dürfen, entspricht einem menschlichen
Grundbedürfnis. Seine grundsätzliche Anerkennung ist
deshalb für jede Rechtsordnung eine unabdingbare Notwendigkeit.
Dem Gesetz kommt dabei die Aufgabe zu, die Grenzen zwischen der
legitimen Ausübung dieses Rechts und verbotener Selbstjustiz
zu bestimmen.
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- Im deutschen Strafgesetzbuch geschieht dies
durch § 32, wonach die Begehung einer Tat im Extremfall
bis hin zur Tötung des Angreifers im wesentlichen
unter den folgenden Voraussetzungen gerechtfertigt (d.h. ausdrücklich
erlaubt) ist: Der Täter handelt aus einer vom Gesetz als
"gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff" bezeichneten
Notwehrlage heraus, die Tat ist in der vorliegenden Form als
einzige bzw. unter mehreren Alternativen als mildeste zur Verfügung
stehende Verteidigungsmaßnahme "erforderlich",
um den Angriff sicher abzuwehren, und es liegen keine besonderen
Umstände vor, die bestimmte Einschränkungen des Notwehrrechts
nach sich ziehen oder dessen Ausübung als mißbräuchlich
erscheinen lassen. Ist den entsprechenden Anforderungen Genüge
getan, darf die Notwehr nicht nur in eigener Sache, sondern auch
zur Verteidigung der Rechtsgüter eines Dritten ausgeübt
werden ("Nothilfe"). Die Auslegung der maßgeblichen
Kriterien und ihre Übertragung auf konkrete Einzelfälle
ist durch eine Fülle von Problemen und Streitfragen gekennzeichnet.
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- Weitere Informationen
- Prof. Dr. Volker Erb
Institut für Amerikanistik
- Tel.: 09131/ 85 -22250
strafprozessrecht@jura.uni-erlangen.de
- Mediendienst Aktuell Nr. 2658 vom 15.1.2002
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