Universität Erlangen-Nürnberg
 

Technische Fakultät Spitzenreiter bei der Einwerbung von DFG-Forschungsmitteln


In einer gerade veröffentlichen Statistik der Deutschen Forschungsgemeinschaft ist die Technische Fakultät der Friedrich Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg bundesweit Spitzenreiter bei der Einwerbung von Drittmitteln aus der Deutschen Forschungsgemeinschaft.
 
Die vorgestellte Statistik ("DFG-Bewilligungen an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen 1996 bis 1998", aktuelle Quelle 2000) umfaßt die Jahre 1996-1998. Was die Gesamtsumme der in diesem Zeitraum eingeworbenen Drittmittel angeht, so liegt die Technischen Fakultät mit 63,7 Millionen Mark bundesweit in der Spitzengruppe auf Platz sieben. Bezieht man diese Gesamtsumme auf die Zahl der dafür verantwortlichen Professoren, so ist die Technische Fakultät Spitzenreiter in der Bundesrepublik: Rein statistisch hat jeder Professor der Technischen Fakultät 1.138 200 Mark eingeworben.
 
Diese Zahlen zeigen einerseits, dass die Technische Fakultät neben der traditionell guten Position in der angewandten Forschung auch eine Spitzenstellung in der Grundlagenforschung einnimmt. Darüber hinaus wird damit aber ein Spezifikum der Technischen Fakultät offensichtlich: Im Vergleich zu klassischen Universitäten und Technischen Universitäten ist die Erlanger Technische Fakultät in Bezug auf die Stellen im Durchschnitt weniger üppig ausgestattet. Daraus ergibt sich die Notwendigkeit, verstärkt Drittmittel von außen einzuwerben, um in Bezug auf personelle und sachliche Ausstattung ein hohes Leistungsniveau in der Forschung zu erreichen.
 
Die Einwerbung von DFG-Projekten bezieht sich nicht allein auf Einzelvorhaben, sondern auch auf Forschergruppen, Graduiertenkollegs und Sonderforschungsbereiche und Transferprogramme.
 
Weitere Informationen:
Prof. Dr. Harald Meerkamm, Dekan der Technischen Fakultät
Erwin-Rommel-Straße 60, 91058 Erlangen,
Tel.: 09131/85 -27296, -27985, Fax: 27831
E-Mail: meerkamm@mfk.uni-erlangen.de
Mediendienst Aktuell Nr. 2269 vom 24.1.2001

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