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Feier zum Start des FAU-Bachelorstudiengangs Logopädie

Meldungen und Termine

Freitag, 20. Januar 2012, 14.00 Uhr, Hörsaal des Instituts für Zelluläre und Molekulare Physiologie, Waldstraße 6, Erlangen

Als eine von nur drei Hochschulen deutschlandweit bietet die Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg (FAU) seit dem Wintersemester 2011/2012 den Bachelorstudiengang Logopädie an. Zum Start des Studiengangs findet am Freitag, 20. Januar 2012, um 14 Uhr eine Feier statt, bei der unter anderem der bayerische Innenminister Joachim Herrmann und die Bürgermeisterin der Stadt Erlangen, Birgitt Asmuß, Grußworte sprechen. Den Festvortrag halten die Vizepräsidentin der FAU, Prof. Johanna Haberer, und Sabine Degenkolb-Weyers, Leitende Lehrlogopädin der Staatlichen Berufsfachschule für Logopädie Erlangen, zum Thema „Der sprechende Körper“. Die Feier ist öffentlich, der Eintritt frei. Im Anschluss gibt es einen kleinen Empfang.

Bereits seit 1968 existiert am Universitätsklinikum die Staatliche Berufsfachschule für Logopädie, die bislang eine reguläre Ausbildung zum Logopäden anbot. Aufgrund rasanter Fortschritte bei den wissenschaftlichen Grundlagen der Logopädie, etwa den klinischen Neurowissenschaften, steigen die Anforderungen an Logopäden allerdings ständig. Die Medizinische Fakultät der FAU und die Berufsfachschule haben deswegen den neuen Studiengang entwickelt, der die bisherige Ausbildung ersetzt. 15 Studierende sind zurzeit darin eingeschrieben. In dem Studiengang werden die theoretischen Inhalte der bisherigen Ausbildung auf ein akademisches Niveau gehoben, während gleichzeitig die praktischen Teile der Ausbildung erhalten bleiben. Ziel ist, den Studierenden wissenschaftliche Erkenntnisse für logopädisch-therapeutisches Handeln zu vermitteln. Außerdem schafft der Studiengang die Voraussetzung für eine eigenständige logopädische Forschung in Deutschland.

Nach sieben Semestern Regelstudienzeit erhalten die Studierenden den Abschluss Bachelor of Science. Da der Gesetzgeber zurzeit noch das erfolgreiche Absolvieren eines Staatsexamens vorschreibt, um die Bezeichnung „staatlich anerkannte/er Logopädin/Logopäde“ tragen zu dürfen, müssen die Studierenden zusätzlich dieses Examen absolvieren. Erst nach der Evaluierung des Logopädie-Studiengangs in fünf Jahren entscheidet die Bundesregierung darüber, ob Logopäden ihre Kenntnisse zukünftig im Rahmen eines Studiengangs erwerben können oder wie gehabt im Rahmen einer Berufsschulfachausbildung.

Sabine Degenkolb-Weyers, Tel.: 09131/85-32619, sabine.degenkolb-weyers@uk-erlangen.de

uni | mediendienst | aktuell Nr. 4/2012 vom 13.1.2012

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