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Erlanger Juristen gedenken Prof. Dr. Karl Heinz Schwab

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Mit einem wissenschaftlichen Symposium gedenkt der Fachbereich Rechtswissenschaft der Universität Erlangen-Nürnberg am 22. Februar Prof. Dr. Karl Heinz Schwab. Der 2008 verstorbene ehemalige Rektor der Universität und langjährige Ordinarius für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und freiwillige Gerichtsbarkeit wäre an diesem Tag 90 Jahre alt geworden. Die geladenen Wissenschaftler werden während des Symposiums aktuelle Fragen zum Thema “Zivilprozessrecht” erörtern sowie das Leben und die wissenschaftliche Leistung von Prof. Schwab würdigen. Innenminister Joachim Herrmann und weitere Vertreter des öffentlichen Lebens und der Kirche werden Grußworte sprechen.

Karl Heinz Schwab studierte Rechtswissenschaft in München und wurde anschließend bei Prof. Leo Rosenberg promoviert. 1950 begann er seine praktische Tätigkeit im Bayerischen Staatsministerium der Justiz. Während dieser Zeit verfasste er seine Habilitationsschrift zu dem Thema “Der Streitgegenstand im Zivilprozess”. 1955 folgte er dem Ruf auf den Erlanger Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Zivilprozessrecht und Freiwillige Gerichtsbarkeit. Prof. Schwab leitete diesen Lehrstuhl bis zu seiner Emeritierung 1987.

1956 bekleidete er das Amt des Dekans der Juristischen Fakultät, ehe Schwab von 1957 bis 1959 der Universität Erlangen als Rektor vorstand. In seine Amtszeit fielen die Verhandlungen über den Zusammenschluss der Universität Erlangen mit der Hochschule für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften in Nürnberg. Auch erste Überlegungen zur Gründung einer Technischen Fakultät gehen auf diese Zeit zurück.

Neben seinen Ämtern an der Universität war Karl Heinz Schwab u. a. von 1960 bis 1970 Mitglied des Erlanger Stadtrats und von 1984 bis 1989 Präsident der Landessynode der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern.

Dagmar Schwarzbach, Tel.: 09131/85-22230, Dekanat@jura.uni-erlangen.de

uni | mediendienst | aktuell Nr. 34/2010 vom 18.2.2010

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