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Studienbeiträge sind rechtmäßig

Verwaltungsgerichtshof bestätigt Beitragssatzung der Universität

Die Studienbeitragssatzung der Universität Erlangen-Nürnberg ist rechtmäßig. Das entschied gestern der Bayerische Verwaltungsgerichtshof in München und wies damit den Normenkontrollantrag eines Studenten der Universität ab.

Der Student aus Nürnberg hatte sich unter anderem darauf berufen, dass die Erhebung der Beiträge gegen den UN-Sozialpakt verstoße. Dem folgten die Richter nicht. Der 7. Senat wies außerdem die Forderung des Klägers zurück, die Höhe der Studienbeiträge müsse an den konkreten Bedürfnissen der einzelnen Studiengänge ausgerichtet sein. Eine schriftliche Begründung des Urteils wird in den kommenden Wochen erwartet.

“Mit ihrer Studienbeitragssatzung folgt die Universität den Vorgaben des Gesetzgebers”, sagt der Rektor der Universität Erlangen-Nürnberg, Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske. “Unser oberstes Ziel ist es, das Geld im Sinne der Studierenden zur Verbesserung der Lehre und der Studienbedingungen einzusetzen. Deshalb stellen die Studierenden in allen Gremien, die über die Verwendung der Studienbeiträge beraten, die Hälfte der Mitglieder.”

Die Universität Erlangen-Nürnberg erhebt seit dem Sommer 2007 Studienbeiträge in Höhe von 500 Euro pro Semester. Mit dem eingenommenen Geld finanziert die Universität zum Beispiel zusätzliche Lehrkräfte, um mehr Seminare, Tutorien oder Übungen anbieten zu können, und Studienberater, die den Studierenden bei Problemen im Studium zur Seite stehen. Die Beiträge werden außerdem dafür eingesetzt, die Gebühren für Sprachkurse zu senken oder die Öffnungszeiten der Bibliotheken zu verlängern – zum Teil bis Mitternacht und am Wochenende. Darüber hinaus fließt das Geld in die bessere Ausstattung von Laboren für Studierende, Computerräumen, in neue Bücher für die Bibliotheken und vieles mehr.

Weitere Informationen für die Medien:

Rektor

Prof. Dr. Karl-Dieter Grüske

Tel.: 09131/85-26605

rektor@zuv.uni-erlangen.de

uni | mediendienst | aktuell Nr. 30/2010 vom 10.02.2010

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